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Rückenansicht einer Person mit zum Dutt gebundenen Haaren, Hand mit Kugelschreiber an Kinn gestützt, im Hintergrund verschwommen weitere Personen an Tisch sitzend
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Film- und Musikwirtschaft, Fachverband

Kollektivvertrag Filmberufe und Allgemeiner KV Film- und Musikwirtschaft

Aktuelle Kollektivvertrags(rahmen)texte, Löhne und Zusatzinformationen für Angestellte, Arbeiter:innen und Lehrlinge

Lesedauer: 4 Minuten

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29.06.2026
Übersicht der gültigen Kollektivvertragsvereinbarungen, Lohn- und Gehaltstabellen sowie Zusatzinformationen und Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer:innen und Lehrlinge.

Kollektivvertrag für Filmberufe 2026/2027

Hinweis
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationen und die Mindestgagentarife zum KV Abschluss 2026 erst mit Unterschrift der KV-Partner bzw. entsprechender Hinterlegung und Veröffentlichung ab dem angeführten Anwendungszeitpunkt Gültigkeit haben.

Younion_die Daseinsgewerkschaft und der Fachverband der Film- und Musikwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) haben sich nach konstruktiven und intensiven Kollektivvertragsverhandlungen auf folgenden 18-monatigen Abschluss geeinigt:

  • Geltungszeitraum 1.7. bis 31.12.2026:
    Erhöhung der Mindestgagentarife für alle Filmberufe um +1,95 % auf die jetzt gültigen Gagen
  • Geltungszeitraum: 1.1. bis 31.12.2027:
    Erhöhung der Mindestgagentarife für alle Filmberufe um +2,15 % auf die ab 1.7.2026 gültigen Gagen
  • Diäten und Kilometergeld:
    • Diäten: Es gelten die jeweils geltenden amtlichen steuerfreien Pauschalsätze für Tag- und Nächtigungsgelder
    • Kilometergeld: Es gilt das jeweils geltende amtliche Kilometergeld

Die Tabellen für die Mindestgagentarife ab 1. Juli 2026 finden Sie nachfolgend. Der aktualisierte KV-Text sowie die Mindestgagentarife ab Jänner 2027 stellen wir Ihnen nach erfolgtem Abstimmungsprozess zur Verfügung. 

Kollektivvertragstext, Mindestgagen:

Allgemeiner Kollektivvertrag der Film- und Musikwirtschaft 2026

  • Anhebung der KV-Löhne in den Lohngruppen I, II und III und der KV-Gehälter in den Verwendungsgruppen I, II und M 1 um +2,6 %
  • Anhebung der KV-Löhne in den Lohngruppen IV, V, VI und VII und der KV-Gehälter in den Verwendungsgruppen III und IV und M II o.F. und M II m.F. und M III um +2,4 %
  • Anhebung der KV-Gehälter in der Verwendungsgruppe V und VI um 2,1 %
  • Anhebung der Lehrlingsentschädigungen um 2,6 %
  • Anhebung der entsprechenden Zulagen um 2,6 % (ausgenommen KM-Geld und Diäten) 
  • Aufrechterhaltung der Überzahlung der IST-Löhne und der IST-Gehälter 
    Beispiel : Prozentmäßig Erhöhung 2026: 2 % 
    IST-Lohn/Gehalt 2025   € 1.200,-
    Mindestlohn 2025         € 1.000,-          Mindestlohn/-Gehalt 2026             € 1.020,-
    Überzahlung                 €   200,-          IST-Lohn/-Gehalt 2026                        € 1.220,-
  • Diäten: Es gelten die amtlichen steuerfreien Pauschalsätze für Tagesdiäten und Nachtgeld
  • Kilometergeld: Es gilt das ab 1.1.2026 geltende amtliche Kilometergeld 
  • Die Sozialpartner haben eine Regelung im KV zur Rufbereitschaft aufgenommen. Diese wird mit € 4,00 (brutto)/Stunde vergütet. Vereinbarungen darüber sind in einer Betriebsvereinbarung zu regeln.
  • Inkrafttreten 1.1.2026

Kollektivvertragstext, Lohn- und Gehaltstabellen:

KV-Erhöhungen für den Allgemeinen Kollektivvertrag der Film- und Musikwirtschaft (ausgenommen Filmberufe) 2016 - 2026

JahrKV- ErhöhungIST-ErhöhungAnmerkung
2026In Bezug auf die IST-Gehälter und die IST-Löhne wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung").
2,60 %Anhebung der KV-Löhne in den Lohngruppen I, II und III und der KV-Gehälter in den Verwendungsgruppen I, II und M 1 um +2,6 %
Anhebung der Lehrlingsentschädigungen um 2,6 %
2,40 %Anhebung der KV-Löhne in den Lohngruppen IV, V, VI und VII und der KV-Gehälter in den Verwendungsgruppen III und IV und M II o.F. und M II m.F. und M III um +2,4 %
2,10 %Anhebung der KV-Gehälter in der Verwendungsgruppe V und VI um 2,1 %
Anhebung der entsprechenden Zulagen um 2,6 % (ausgenommen KM-Geld und Diäten)
Diäten: Es gelten die amtlichen steuerfreien Pauschalsätze für Tagesdiäten und Nachtgeld
Kilometergeld: Es gilt das geltende amtliche Kilometergeld
Lohntabelle: nach der lit. h) "Diäten" wird eine lit. i) einzufügen welche lautet:
"i) Rufbereitschaft/Stunde  € 4,00 brutto"
"§ 6 Abs. 10 lautet: Vereinbarungen über Rufbereitschaft nach § 20a Abs 1 AZG sind in einer Betriebsvereinbarung zu regeln."
2025zw. 4,3 und 4,5 %3 %Die Lehrlingsentschädigungen, die SEG-ZuIagen, das Messegeld und die Kleiderpauschale werden um 4,5 % erhöht
20249,8 %––Im selben Ausmaß werden auch die Lehrlingsentschädigungen, die SEG-ZuIagen, das Messegeld und die Kleiderpauschale erhöht. IST-Löhne und IST-Gehälter waren nicht Verhandlungsgegenstand. In Bezug auf IST-Erhöhungen ist auf die betriebliche Ebene zu verweisen.
20236,50 %––In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung").
20222,05 %1,80 %Erhöhung IST-Gehälter und -Löhne
20211,45 %––In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung").
Dauer: 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres.
20202,50 %––In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung").
Dauer: 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres.
20192,80 %2,30 %Erhöhung IST-Gehälter und -Löhne
20182,60 %––In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung").
Dauer: 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres.
20171,25 %––In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung").
Dauer: 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres.
20161,45 %1,25 %Erhöhung IST-Gehälter und -Löhne