Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe
Kontrollgerätepflicht ab 1.7.2026 für grenzüberschreitende Kleintransporteure ab 2,5 t hzG
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06.02.2026
Ab 1. Juli 2026 müssen auch Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen (Anhänger, Sattelanhänger) zur grenzüberschreitenden Güterbeförderung - wenn ihr höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzG) 2,5 t übersteigt (= Fahrzeug + Anhänger + Ladung) - mit einem Kontrollgerät (Digitaler Tachograf) der neuesten Generation und Version (Smart Tacho 2) ausgerüstet sein.
Bitte prüfen Sie daher, ob die Verwendung eines digitalen Kontrollgerätes für Sie ab 1.7. verpflichtend ist, denn zahlreiche Vorbereitungen sind nötig:
- Umrüstung des KFZ mit Digitalem Tacho (Version Smart Tacho 2)
- Bestellung der notwendigen Karten (Fahrerkarte/Unternehmerkarte)
- technische Möglichkeit für den Download und für die korrekte Archivierung der Daten organisieren
- Beachtung der rechtlichen Verpflichtungen für ArbeitgeberInnen
- Schulung der Mitarbeiter hinsichtlich der neu geltenden Lenk- und Ruhezeiten
Bitte beachten Sie die zusätzlichen Informationen im Merkblatt:
- Merkblatt deutsch
- Merkblatt englisch
- Merkblatt ungarisch
- Merkblatt tschechisch
- Merkblatt rumänisch
- Merkblatt türkisch
Terminaviso:
Am 12. Mai 2026, 16.00 Uhr findet in der WKOÖ in Linz ein Branchenforum zum Thema statt – Einladung & Details folgen.
>> Weitere Infos zur Kontrollgerätepflicht
Am 12. Mai 2026, 16.00 Uhr findet in der WKOÖ in Linz ein Branchenforum zum Thema statt – Einladung & Details folgen.