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Weißer Transporter fährt auf einer Autobahn
© Roman Babakin | stock.adobe.com
Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe

Kontrollgerätepflicht ab 1.7.2026 für grenzüberschreitende Kleintransporteure ab 2,5 t hzG

Lesedauer: 1 Minute

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06.02.2026

Ab 1. Juli 2026 müssen auch Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen (Anhänger, Sattelanhänger) zur grenzüberschreitenden Güterbeförderung - wenn ihr höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzG) 2,5 t übersteigt (= Fahrzeug + Anhänger + Ladung) - mit einem Kontrollgerät (Digitaler Tachograf) der neuesten Generation und Version (Smart Tacho 2) ausgerüstet sein. 

Bitte prüfen Sie daher, ob die Verwendung eines digitalen Kontrollgerätes für Sie ab 1.7. verpflichtend ist, denn zahlreiche Vorbereitungen sind nötig:

  • Umrüstung des KFZ mit Digitalem Tacho (Version Smart Tacho 2)
  • Bestellung der notwendigen Karten (Fahrerkarte/Unternehmerkarte)
  • technische Möglichkeit für den Download und für die korrekte Archivierung der Daten organisieren
  • Beachtung der rechtlichen Verpflichtungen für ArbeitgeberInnen
  • Schulung der Mitarbeiter hinsichtlich der neu geltenden Lenk- und Ruhezeiten 

Bitte beachten Sie die zusätzlichen Informationen im Merkblatt: 

Hinweis
Terminaviso:
Am 12. Mai 2026, 16.00 Uhr findet in der WKOÖ in Linz ein Branchenforum zum Thema statt – Einladung & Details folgen.
 
>> Weitere Infos zur Kontrollgerätepflicht