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Am linken Bildrand und im Hintergrund sind Bäume und Büsche, durch die Sonnenlicht fällt. In der Mitte fließt ein Bach.
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Änderung bei Gewässerschutzvorschriften

Mit der Richtlinie (EU) 2026/805 werden die Wasserrahmenrichtlinie, die Grundwasserrichtlinie und die Richtlinie über Umweltqualitätsnormen geändert.

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28.04.2026

Mit der Richtlinie (EU) 2026/805 werden drei bestehende Richtlinie geändert: die Wasserrahmenrichtlinie, die Grundwasserrichtlinie und die Richtlinie über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik. 

Mit der Novelle werden strengere Schutzvorschriften für Oberflächengewässer und Grundwasser eingeführt. So wird etwa die Liste der Stoffe, die für Oberflächengewässer und Grundwasser schädlich sind, aktualisiert. Sie umfasst etwa Arzneimittel, Pestizide, Bisphenoloe und PFAS. Erstmals werden Normen eingeführt, die das kumulative Risiko kombinierter Stoffe berücksichtigt. Zudem werden die Mitgliedstaaten zu einer strikteren Überwachung und Berichterstattung verpflichtet. 

Die Mitgliedstaaten haben bis Ende 2039 Zeit, die neuen Standards zu erfüllen. Bei bestimmten Stoffen in Oberflächengewässern gibt es eine kürzere Frist bis 2033. 

Die Richtlinie richtet sich an die Mitgliedstaaten und wird mit 10. Mai 2026 wirksam.  

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