Änderung bei Gewässerschutzvorschriften
Mit der Richtlinie (EU) 2026/805 werden die Wasserrahmenrichtlinie, die Grundwasserrichtlinie und die Richtlinie über Umweltqualitätsnormen geändert.
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Mit der Richtlinie (EU) 2026/805 werden drei bestehende Richtlinie geändert: die Wasserrahmenrichtlinie, die Grundwasserrichtlinie und die Richtlinie über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik.
Mit der Novelle werden strengere Schutzvorschriften für Oberflächengewässer und Grundwasser eingeführt. So wird etwa die Liste der Stoffe, die für Oberflächengewässer und Grundwasser schädlich sind, aktualisiert. Sie umfasst etwa Arzneimittel, Pestizide, Bisphenoloe und PFAS. Erstmals werden Normen eingeführt, die das kumulative Risiko kombinierter Stoffe berücksichtigt. Zudem werden die Mitgliedstaaten zu einer strikteren Überwachung und Berichterstattung verpflichtet.
Die Mitgliedstaaten haben bis Ende 2039 Zeit, die neuen Standards zu erfüllen. Bei bestimmten Stoffen in Oberflächengewässern gibt es eine kürzere Frist bis 2033.
Die Richtlinie richtet sich an die Mitgliedstaaten und wird mit 10. Mai 2026 wirksam.
Links:
- Richtlinie (EU) 2026/805 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2026 zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, der Richtlinie 2006/118/EG zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung und der Richtlinie 2008/105/EG über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik (Text von Bedeutung für den EWR)
- Infos zur Richtlinie über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik beim BMLUK
- Infos zur Grundwasserrichtlinie beim BMLUK
- Infos zur Wasserrahmenrichtlinie beim BMLUK
- Pressemitteilung des Rats der Europäischen Union
- Wasserrahmenrichtlinie im EUR-Lex
- Grundwasserrichtlinie im EUR-Lex
- Richtlinie über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik im EUR-Lex