Änderung der Spielzeugverordnung 2011
Neuer Eintrag zum Stoff „Cobalt“
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Durch Änderung der Spielzeugverordnung 2011 (BGBl. II Nr. 225/2026) wird die Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug in österreichisches Recht umgesetzt.
Neben einzelnen Adaptionen wird dem Anhang A der Anlage 2 ein Eintrag zum Stoff „Cobalt“ angefügt (Liste der CMR-Stoffe und ihrer erlaubten Verwendungen gemäß Anlage 2 Teil III Z 4, 5 und 6).
Spielzeug, das nicht Anhang A der Anlage 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 225/2026, sondern den bisher geltenden Bestimmungen entspricht, darf noch bis 28. August 2026 in Verkehr gebracht und belassen werden.
Links:
- Änderung der Spielzeugverordnung 2011; BGBl. II Nr. 225/2026
- Informationen zu Sicherheit von Spielzeug
- Informationen zu REACH auf wko.at
Informationen zu beschränkten Stoffen gem. REACH-Verordnung der Europäischen Chemikalienagentur ECHA