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Aufnahme einer hellen Oberfläche aus der Vogelperspektive, auf der verschiedene Spielsachen wie Bauklötze, ein Holzzug, Rasseln, Stofftiere, eine Xylophon, Gummienten, ein Segelboot und ein Holzflugzeug sind
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Änderung der Spielzeugverordnung 2011

Neuer Eintrag zum Stoff „Cobalt“

Lesedauer: 1 Minute

19.08.2026

Durch Änderung der Spielzeugverordnung 2011 (BGBl. II Nr. 225/2026) wird die Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug in österreichisches Recht umgesetzt.

Neben einzelnen Adaptionen wird dem Anhang A der Anlage 2 ein Eintrag zum Stoff „Cobalt“ angefügt (Liste der CMR-Stoffe und ihrer erlaubten Verwendungen gemäß Anlage 2 Teil III Z 4, 5 und 6). 

Spielzeug, das nicht Anhang A der Anlage 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 225/2026, sondern den bisher geltenden Bestimmungen entspricht, darf noch bis 28. August 2026 in Verkehr gebracht und belassen werden.  

Links:

Informationen zu beschränkten Stoffen gem. REACH-Verordnung der Europäischen Chemikalienagentur ECHA

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