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Vier zylinderförmige, rote Behälter stehen nebeneinander. Oben auf den Behältern sind jeweils zwei metallene Streben, die einen Schnabel bilden und an einen schwarzen Schlauch angeschlossen sind. Unten auf der Flasche steht dry chemical fire extinguisher
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Per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen in Feuerlöschschäumen

Berichtigung der VO (EU) 2025/1988 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006  

Lesedauer: 1 Minute

18.09.2026

Die Europäische Kommission hat eine Berichtigung der Verordnung (EU) 2025/1988 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 hinsichtlich per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen in Feuerlöschschäumen veröffentlicht. (ABl. L, 2026/90757, 8.9.2026) 

Seite 9, Anhang, Tabelle, Spalte 2 Nummer 2 Buchstabe a zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006: 

Anstatt:

„Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), ihre Salze und PFOS-verwandte Verbindungen C8F17SO3X, Perfluoroctansäure (PFOA), ihre Salze und PFOA-verwandte Verbindungen sowie Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), ihre Salze und PFHxS-verwandte Verbindungen, die unter Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1021 fallen;“  

muss es heißen:

„Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), ihre Salze und PFOS-verwandte Verbindungen C8F17SO2X, Perfluoroctansäure (PFOA), ihre Salze und PFOA-verwandte Verbindungen sowie Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), ihre Salze und PFHxS-verwandte Verbindungen, die unter Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1021 fallen;“.  

Seite 9, Anhang, Tabelle, Spalte 2 Nummer 2 Buchstabe b zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006: 

Anstatt:

„lineare und verzweigte perfluorierte Carbonsäuren mit der Formel CnF2n+1-C(= O)OH, wobei n = 8, 9, 10, 11, 12 oder 13 (C9-C14-PFCA) ist, einschließlich ihrer Salze und etwaiger Kombinationen davon, beschränkt unter Eintrag 68;“  

muss es heißen:

„lineare und verzweigte perfluorierte Carbonsäuren mit der Formel CnF2n+1-C(= O)OH, wobei n = 8, 9, 10, 11, 12 oder 13 (C9-C14-PFCA) ist, einschließlich ihrer Salze und etwaiger Kombinationen davon, beschränkt unter Eintrag 68;“. 

Die Berichtigung wurde am 8. September 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. Betroffen sind Unternehmen, die genannte Stoffe herstellen, in Verkehr bringen oder verwenden. 

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