Sonstiges Umweltrecht – Änderung des Geltungszeitraums der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens
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21.01.2026
Am 06. Jänner 2026 wurden Änderungen des Geltungszeitraum der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen für Textilerzeugnisse, Bettmatratzen, Möbel, Schuhe und Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und Bambusbasis verlautbart.
Links:
- Beschluss (EU) 2026/66 zur Änderung der Beschlüsse 2014/350/EU, 2014/391/EU, (EU) 2016/1332, (EU) 2016/1349 und (EU) 2017/176 in Bezug auf den Geltungszeitraum der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen für Textilerzeugnisse, Bettmatratzen, Möbel, Schuhe und Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und Bambusbasis
- EU-Umweltzeichen-Verordnung Nr. 66/2010
- Infos zum EU-Umweltzeichen
- Österreichisches Umweltzeichen