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CE Kennzeichnung auf einem elektronischem Gerät
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CE – Beschlüsse und Berichtigung zur Änderung hinsichtlich harmonisierter Normen diverser Produkte

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23.03.2026

  • Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/546 wurde am 13. März 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.
  • Artikel 2 gilt ab dem 13. Januar 2026. Nummer 1 des Anhangs gilt ab dem 20. Januar 2027.
  • Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/550 wurde am 13. März 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.
  • Nummer 1 des Anhangs gilt ab dem 13. August 2027
  • Die Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2025/656 wurde am 10. März 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht 

Links:

  • Durchführungsbeschluss (EU) 2026/546 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/1586 hinsichtlich harmonisierter Normen für Verpackungsmaschinen, geländegängige Stapler, Nahrungsmittelmaschinen, Krane, Seilbahnen, land- und forstwirtschaftliche Maschinen, Aufzüge, Rettungsgeräte, handgeführte Werkzeuge, Ausstattungen in Bahnanwendungen, Luftfahrt-Bodengeräte, Erdbaumaschinen und Abfallsammelfahrzeuge sowie zur Berichtigung des genannten Beschlusses
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2026/550 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/1954 hinsichtlich harmonisierter Normen für Leistungsmessungen und Leistungsangaben für elektrische Schiffsantriebe sowie für den Schutz vor dem Überbordgehen und Mittel zum Wiedereinsteigen
  • Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2025/656 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1804 im Hinblick auf Normen für das kabellose Aufladen, das elektrische Straßensystem, die Vehicle-to-Grid-Kommunikation und die Wasserstoffversorgung für Straßenfahrzeuge 

Weitere Informationen:

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