Berichtigung der EU-Verpackungsverordnung
Die Berichtigung betrifft die Wiederverwendungsziele in Artikel 29 der Verordnung
Lesedauer: 1 Minute
19.08.2026
Mit ABl. 2026/90654 wird Verordnung (EU) 2025/40 vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle in der deutschen Sprachfassung berichtigt.
Die Berichtigung betrifft die Wiederverwendungsziele in Artikel 29. Hierfür werden im Absatz 4 Ausnahmen festgelegt. In der Litera b wird das Wort „Rohstoffe“ durch das Wort „Waren“ ersetzt.
Die Berichtigung wurde am 4. August 2026 im Amtsblatt veröffentlicht.
Betroffen sind alle Unternehmen, die Transportverpackungen oder Verkaufsverpackungen verwenden.
Links:
- Berichtigung der Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG (ABl. L, 2025/40, 22.1.2025)
- Umfassende Informationen zur PPWR gibt es auf den Seiten der WKOÖ
- Leitlinien der Kommission zur PPWR
- Merkblatt des Bundesministeriums zur PPWR
- Aktualisierte FAQ der EU-Kommission zur PPWR
- Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle