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Nahaufnahme zweier sich gegenüber stehender Personen. Die eine Person übergibt der anderen Person zwei Kartons
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Berichtigung der EU-Verpackungsverordnung

Die Berichtigung betrifft die Wiederverwendungsziele in Artikel 29 der Verordnung

Lesedauer: 1 Minute

19.08.2026

Mit ABl. 2026/90654 wird Verordnung (EU) 2025/40 vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle in der deutschen Sprachfassung berichtigt.  

Die Berichtigung betrifft die Wiederverwendungsziele in Artikel 29. Hierfür werden im Absatz 4 Ausnahmen festgelegt. In der Litera b wird das Wort „Rohstoffe“ durch das Wort „Waren“ ersetzt. 

Die Berichtigung wurde am 4. August 2026 im Amtsblatt veröffentlicht.

Betroffen sind alle Unternehmen, die Transportverpackungen oder Verkaufsverpackungen verwenden. 

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