CE: Berichtigung harmonisierter Normen für Funkanlagen
Mit geringer Reichweite und mobiler Kommunikationssysteme an Bord von Luftfahrzeugen
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Mit ABl. L, 2026/90752, vom 7.9.2026 hat die Europäischer Kommission die Berichtigung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2025/2499 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2191 hinsichtlich harmonisierter Normen für Funkanlagen mit geringer Reichweite und mobiler Kommunikationssysteme an Bord von Luftfahrzeugen veröffentlicht.
Sie betrifft Unternehmen, die genannte Produkte in der EU auf den Markt bringen, einführen oder vertreiben sowie Konformitätsbewertungsstellen.
Berichtigt wurde auf Seite 3, Tabelle unter Nummer 2 des Anhangs zur Änderung des Anhangs I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2191, Spalte 1:
Anstatt: „125a“
muss es heißen: „121a“.
Die Berichtigung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union am 7. September 2026 kundgemacht.
Links
- Berichtigung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2025/2499 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2191 hinsichtlich harmonisierter Normen für Funkanlagen mit geringer Reichweite und mobiler Kommunikationssysteme an Bord von Luftfahrzeugen
- Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2499 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2191 hinsichtlich harmonisierter Normen für Funkanlagen mit geringer Reichweite und mobiler Kommunikationssysteme an Bord von Luftfahrzeugen
- Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2191 über die harmonisierten Normen für Funkanlagen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/53/EU
- Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- WKO-Infos zur CE-Kennzeichnung