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Ein brennender Dachstuhl eines Wohnhauses mit Flammen, Funken und aufsteigendem Rauch vor dem Abendhimmel. Links neben dem Haus stehen auf einer ausfahrbaren Leiter eines Fahrzeugs zwei Personen
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CE: Bauprodukte – Festlegung von Leistungsklassen in Bezug auf Brandverhalten

Anpassung der Verordnung an die neuesten Entwicklungen von Technologie und Markt

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10.06.2026

Die Verordnung (EU) 2024/3110 legt harmonisierte Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten fest.

Damit die Hersteller hinreichend detaillierte Leistungsklassen von Produkten innerhalb der gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2024/3110 eingerichteten harmonisierten Zone angeben können, ist es erforderlich, Leistungsklassen festzulegen, die an die neuesten Entwicklungen von Technologie und Markt angepasst sind.  

Die Leistungsklassen in Bezug auf das wesentliche Merkmal „Brandverhalten“ von Produkten werden im Anhang der Delegierten Verordnung (EU) 2026/331 festgelegt.  

Die Verordnung (EU) 2026(331 wurde am 21. April 2026 kundgemacht und tritt am 11. Mai 2026 in Kraft. 

Am 1.6.2026 wurde eine Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2026/331 veröffentlicht. Berichtigt wurde auf Seite 3, Anhang, Teil A, in der Tabelle die Zeile zu „TSP1200, m2“.

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