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Ein brennender Dachstuhl eines Wohnhauses mit Flammen, Funken und aufsteigendem Rauch vor dem Abendhimmel. Links neben dem Haus stehen auf einer ausfahrbaren Leiter eines Fahrzeugs zwei Personen
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CE: Ergänzungen und Änderungen hinsichtlich Leistungsklassen Brandverhalten bei Bauprodukten

Verordnung zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2024/3110 durch die Festlegung von Leistungsklassen in Bezug auf das wesentliche Merkmal Brandverhalten

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29.04.2026

Damit die Hersteller hinreichend detaillierte Leistungsklassen von Produkten innerhalb der gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2024/3110 eingerichteten harmonisierten Zone angeben können, ist es erforderlich, Leistungsklassen festzulegen, die an die neuesten Entwicklungen von Technologie und Markt angepasst sind.

Die Leistungsklassen in Bezug auf das wesentliche Merkmal „Brandverhalten“ von Produkten werden im Anhang festgelegt. 

Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/331 wurde am 21. April 2026 kundgemacht und tritt am 11. Mai 2026 in Kraft. 

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