CE: Bauprodukte – Festlegung von Leistungsklassen in Bezug auf Brandverhalten
Anpassung der Verordnung an die neuesten Entwicklungen von Technologie und Markt
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Die Verordnung (EU) 2024/3110 legt harmonisierte Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten fest.
Damit die Hersteller hinreichend detaillierte Leistungsklassen von Produkten innerhalb der gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2024/3110 eingerichteten harmonisierten Zone angeben können, ist es erforderlich, Leistungsklassen festzulegen, die an die neuesten Entwicklungen von Technologie und Markt angepasst sind.
Die Leistungsklassen in Bezug auf das wesentliche Merkmal „Brandverhalten“ von Produkten werden im Anhang der Delegierten Verordnung (EU) 2026/331 festgelegt.
Die Verordnung (EU) 2026(331 wurde am 21. April 2026 kundgemacht und tritt am 11. Mai 2026 in Kraft.
Am 1.6.2026 wurde eine Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2026/331 veröffentlicht. Berichtigt wurde auf Seite 3, Anhang, Teil A, in der Tabelle die Zeile zu „TSP1200, m2“.
Links:
- Delegierte Verordnung (EU) 2026/331 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung von Leistungsklassen in Bezug auf das wesentliche Merkmal Brandverhalten
- Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2026/331 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2024/3110 durch die Festlegung von Leistungsklassen in Bezug auf das wesentliche Merkmal Brandverhalten (ABl. L, 2026/90421, 1.6.2026)
- Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung
- Verordnung (EU) 2024/3110 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011
- Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2584 über harmonisierte Normen für die Interoperabilität der Eisenbahnsysteme zur Unterstützung der Richtlinie (EU) 2016/797
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- WKO-Infos zur CE-Kennzeichnung