CE-Anlagenbau: Kälteanlagen, Wärmepumpen, Flüssiggas-Geräte & Kryo-Behälter
Änderung hinsichtlich harmonisierter Normen
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Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2211 wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/165 der Kommission hinsichtlich harmonisierter Normen über Kälteanlagen und Wärmepumpen, Flüssiggas-Geräte, Kryo-Behälter sowie Schweißen und Hartlöten zur Unterstützung der Richtlinie 2014/68/EU geändert.
Betroffen sind alle Unternehmen, die genannte Produkte in der EU auf den Markt bringen, einführen oder vertreiben sowie Konformitätsbewertungsstellen.
Geändert wird Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2025/165 gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses. Weitere Details siehe direkt im Beschluss.
Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Europäischen Union am 02. Oktober 2026 kundgemacht und tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.
Die Nummer 1 des Anhangs des vorliegenden Beschlusses gilt ab dem 2. April 2028.
Links:
- Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2211 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2025/165 hinsichtlich harmonisierter Normen über Kälteanlagen und Wärmepumpen, Flüssiggas-Geräte, Kryo-Behälter sowie Schweißen und Hartlöten zur Unterstützung der Richtlinie 2014/68/EU
- Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung
- Durchführungsbeschluss (EU) 2025/165 über die harmonisierten Normen für Druckgeräte zur Unterstützung der Richtlinie 2014/68/EU
- Richtlinie 2014/68/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- WKO-Infos zur CE-Kennzeichnung