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CE Kennzeichnung auf einem elektronischem Gerät
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CE: Veröffentlichung von Fundstellen europäische Produktnormen zur Unterstützung der Verordnung für Produktsicherheit

Betroffene Produktgruppen sind unter anderem Möbel, Turngeräte, Artikel für Säuglinge und Kleinkinder, Rollsportgeräte, Feuerzeuge, Fahrräder, Laserprodukte, und weitere Produkte

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15.05.2026

Beschluss über europäische Produktnormen zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2023/988 und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1698 

Die in Anhang I dieses Beschlusses aufgeführten Fundstellen europäischer Produktnormen zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2023/988 werden hiermit im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. 

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1698 wird aufgehoben. 
Artikel 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1698 gilt jedoch weiterhin für die in Anhang II des vorliegenden Beschlusses aufgeführten Fundstellen von Normen bis zum 27. Oktober 2027. 

Grobe Zusammenstellung der Themenbereiche der Fundstellen diverser europäischer Produktnormen gemäß Beschluss: 

  • Möbel — Kinderbetten und Reisekinderbetten für den Wohnbereich
  • Turngeräte
  • Stationäre Trainingsgeräte
  • Möbel — Klappbetten
  • Kindermöbel — Krippen
  • Artikel für Säuglinge und Kleinkinder
  • Abschlüsse innen
  • Tauch-Zubehör
  • Feuerzeuge
  • Rollsportgeräte — Rollschuhe
  • Dekorative Öllampen
  • Sicherheit von Kinderbekleidung — Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung
  • Kinderhochstühle
  • Zigaretten — Beurteilung der Zündneigung
  • Kinderschutzprodukte — Vom Verbraucher anzubringende kindersichernde Verschlussvorrichtungen für Fenster und Balkontüren
  • Innere Abschlüsse - Schutz vor Strangulationsgefahren
  • Kindermöbel — Matratzen für Kinderbetten und Krippen
  • Kindermöbel — Kindersitzmöbel
  • Sicherheit von Laserprodukten
  • Einrichtungen für Audio/Video-, Informations- und Kommunikationstechnik
  • Fahrräder
  • Schwimmende Freizeitartikel zum Gebrauch auf und im Wasser 

Details siehe direkt im Anhang der Verordnung

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/901 wurde am 27. April 2026 kundgemacht tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.  

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