CE – Berichtigungen eines Beschlusses über harmonisierte Normen für Aufzüge und Sicherheitsbauteile
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23.03.2026
Seite 21, Artikel 2:
Anstatt:
„Die Mitteilung 2016/C 293/64 wird aufgehoben.“
muss es heißen:
„Die Mitteilung 2016/C 293/05 wird aufgehoben.“
Seite 21, Artikel 2 Satz 2:
Anstatt:
„Für die in Anhang II dieses Beschlusses aufgeführten Referenzen der harmonisierten Normen gilt sie nach wie vor 27. Juli 2022.“
muss es heißen:
„Für die in Anhang II dieses Beschlusses aufgeführten Referenzen der harmonisierten Normen gilt sie weiterhin bis 27. Juli 2022.“
Die Berichtigungen des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/76 wurden am 05. März 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht.
Links:
- Berichtigung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/76 über harmonisierte Normen für Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge zur Unterstützung der Richtlinie 2014/33/EU; ABl. L, 2026/90171, 5.3.2026
- Berichtigung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/76 über harmonisierte Normen für Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge zur Unterstützung der Richtlinie 2014/33/EU; ABl. L, 2026/90180, 5.3.2026
Weitere Informationen:
- Durchführungsbeschluss (EU) 2021/76 über harmonisierte Normen für Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge zur Unterstützung der Richtlinie 2014/33/EU
- Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- WKO-Infos zur CE-Kennzeichnung