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Eine Person in Arbeitskleidung hält ein Clipboard in der Hand und repariert einen Aufzug. Neben der geöffneten Lifttüre befindet sich ein elektronisches Panel, an dem die Person einen Schalter betätigt.
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CE – Berichtigungen eines Beschlusses über harmonisierte Normen für Aufzüge und Sicherheitsbauteile

Lesedauer: 1 Minute

23.03.2026

Seite 21, Artikel 2:

Anstatt:                       

„Die Mitteilung 2016/C 293/64 wird aufgehoben.“ 

muss es heißen:           

„Die Mitteilung 2016/C 293/05 wird aufgehoben.“ 

Seite 21, Artikel 2 Satz 2:

Anstatt:

„Für die in Anhang II dieses Beschlusses aufgeführten Referenzen der harmonisierten Normen gilt sie nach wie vor 27. Juli 2022.“

muss es heißen:

„Für die in Anhang II dieses Beschlusses aufgeführten Referenzen der harmonisierten Normen gilt sie weiterhin bis 27. Juli 2022.“ 

Die Berichtigungen des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/76 wurden am 05. März 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. 

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