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Auf einem abgerundeten Zaun aus Draht liegen ein Bauarbeiterhelm und Handschuhe. Im Hintergrund ist verschwommen eine Betonmischmaschine zu sehen
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Einführung einer Oö. Energieausweisdatenbank

Oö. Bautechnikgesetz-Novelle 20025

Lesedauer: 1 Minute

13.03.2025

In Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275 werden Bestimmungen bezüglich Energie­ausausweis und deren elektronische Speicherung, Zugang und Abfrage in der Oö. Energie­ausweis­datenbank im Oö. Bautechnikgesetz verankert. In der Oö. Energieausweis­datenbank werden dazu personenbezogene Daten und Energieausweisdaten gemäß landes- und bundes­rechtlichen Vorschriften verarbeitet. Die Eigentümer eines Gebäudes oder eine Nutzungseinheit erhalten Zugang zum Energieausweis. 

In der Oö. Bauordnung erfolgen Klarstellungen im Geltungsbereich betreffend eisenbahn-, seilbahn-, luftfahrt- und schifffahrt- bzw. bergrechtlichen Anlagen. Umgesetzt wird dazu das Erkenntnis LVwG-154046/17/JS im Landesrecht.  

Die Oö. Bautechnikgesetz-Novelle 2025 wurde am 13. März 2025 kundgemacht. Die Änderungen im § 1 Abs. 3 Bauordnung treten mit 1. April 2025 in Kraft. Alle anderen Bestimmungen gelten ab 1. Oktober 2025. 

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