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Seitliche Aufnahme einer Person mit kurzen, dunklen Haaren und Bart sowie mit Schürze, die in einem Geschäft vor einer Wand mit verschiedenen Badezimmerarmaturen steht. Die Person hält in der rechten Hand ein Tablet
© AntonioDiaz | stock.adobe.com

Arbeitsstoffe: Erlass – einsatzbereite Notduschen gem. § 27f GKV

Klarstellung vom Sozialministerium

Lesedauer: 1 Minute

12.12.2025

Am 19. November 2025 wurde vom Bundesministerium Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eine Klarstellung, unter welchen Voraussetzungen eine Einmal-Notdusche mit neutralisierender Spülsubstanz gemäß § 27f GKV (Grenzwerteverordnung) bereitzustellen ist, erlassen. 

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