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Nahaufnahme von blauen Plastikflaschen, die auf hellem Hintergrund nebeneinander liegen.
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Konsultation zur Evaluierung der Einwegkunststoffrichtlinie von EU Kommission gestartet

Konsultation läuft bis 17.3.2026

Lesedauer: 1 Minute

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25.02.2026

Die Kommission hat eine Konsultation zur Evaluierung der Einwegkunststoffrichtlinie gestartet, da sie nach Artikel 15 der EinwegkunststoffRL (EU 2019/904) bis zum 3. Juli 2027 eine Bewertung der Richtlinie vornehmen und dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss einen Bericht über deren Ergebnisse vorlegen muss.  

Im Rahmen der Bewertung sollen auch die Verknüpfungen zwischen der Richtlinie über Einwegkunststoffe, der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle und der Richtlinie über Hafenauffangeinrichtungen geprüft. 

Die Richtlinie wird anhand von fünf Bewertungskriterien bewertet:

  1. Inwieweit wurden die angestrebten Ziele erreicht?
  2. Was ist der messbare Nutzen der Umsetzung der in der Richtlinie über Einwegkunststoffe enthaltenen Maßnahmen?
  3. Wie effizient sind die mit der Richtlinie verbundenen Verwaltungsverfahren (z. B. Berichterstattungs- und Überwachungspflichten, operationelle Einhaltung der Kennzeichnungs- und Produktgestaltungsanforderungen)?
  4. Inwieweit steht die Richtlinie über Einwegkunststoffe mit anderen Zielen der EU-Politik in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und nachhaltiger Wohlstand im Einklang?
  5. Inwieweit entsprechen die Ziele den umfassenderen Zielen und Prioritäten der EU, die über die Umweltpolitik hinausgehen (d. h. Kreislaufwirtschaft, Null-Schadstoff-Aktionsplan, guter Umweltzustand von Küsten- und Meeresgewässern gemäß der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, Richtlinie über Hafenauffangeinrichtungen, Bioökonomie, globaler Vertrag über Kunststoffe)? 

Die Konsultation zielt darauf ab,

  1. die unter die Bewertung fallenden Themen und Fragen zu bestätigen;
  2. Informationen, Daten und Erfahrungen zur Umsetzung der Richtlinie über Einwegkunststoffe zusammenzutragen;
  3. die Ansichten der Interessenträger dazu einzuholen, inwieweit die Richtlinie ihre Ziele erreicht hat oder voraussichtlich erreichen wird;
  4. Ansichten zur Relevanz der Richtlinie unter Berücksichtigung der Entwicklungen, die sich auf Einwegkunststoffartikel und Fanggeräte auswirken, einzuholen. 

Die Frist für Rückmeldungen an die Kommission ist der 17.3.2026. 

Die Konsultation/Aufforderung zur Stellungnahme zur Bewertung finden Sie unter folgendem Link: Vorschriften über Einwegkunststoffprodukte und Fischfanggeräte (Bewertung)


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