Konsultation zur Evaluierung der Einwegkunststoffrichtlinie von EU Kommission gestartet
Konsultation läuft bis 17.3.2026
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Die Kommission hat eine Konsultation zur Evaluierung der Einwegkunststoffrichtlinie gestartet, da sie nach Artikel 15 der EinwegkunststoffRL (EU 2019/904) bis zum 3. Juli 2027 eine Bewertung der Richtlinie vornehmen und dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss einen Bericht über deren Ergebnisse vorlegen muss.
Im Rahmen der Bewertung sollen auch die Verknüpfungen zwischen der Richtlinie über Einwegkunststoffe, der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle und der Richtlinie über Hafenauffangeinrichtungen geprüft.
Die Richtlinie wird anhand von fünf Bewertungskriterien bewertet:
- Inwieweit wurden die angestrebten Ziele erreicht?
- Was ist der messbare Nutzen der Umsetzung der in der Richtlinie über Einwegkunststoffe enthaltenen Maßnahmen?
- Wie effizient sind die mit der Richtlinie verbundenen Verwaltungsverfahren (z. B. Berichterstattungs- und Überwachungspflichten, operationelle Einhaltung der Kennzeichnungs- und Produktgestaltungsanforderungen)?
- Inwieweit steht die Richtlinie über Einwegkunststoffe mit anderen Zielen der EU-Politik in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und nachhaltiger Wohlstand im Einklang?
- Inwieweit entsprechen die Ziele den umfassenderen Zielen und Prioritäten der EU, die über die Umweltpolitik hinausgehen (d. h. Kreislaufwirtschaft, Null-Schadstoff-Aktionsplan, guter Umweltzustand von Küsten- und Meeresgewässern gemäß der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, Richtlinie über Hafenauffangeinrichtungen, Bioökonomie, globaler Vertrag über Kunststoffe)?
Die Konsultation zielt darauf ab,
- die unter die Bewertung fallenden Themen und Fragen zu bestätigen;
- Informationen, Daten und Erfahrungen zur Umsetzung der Richtlinie über Einwegkunststoffe zusammenzutragen;
- die Ansichten der Interessenträger dazu einzuholen, inwieweit die Richtlinie ihre Ziele erreicht hat oder voraussichtlich erreichen wird;
- Ansichten zur Relevanz der Richtlinie unter Berücksichtigung der Entwicklungen, die sich auf Einwegkunststoffartikel und Fanggeräte auswirken, einzuholen.
Die Frist für Rückmeldungen an die Kommission ist der 17.3.2026.
Die Konsultation/Aufforderung zur Stellungnahme zur Bewertung finden Sie unter folgendem Link: Vorschriften über Einwegkunststoffprodukte und Fischfanggeräte (Bewertung)