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3D-Grafik eines sich im Bau befindenden Hauses aus Ziegeln und Beton, das teilweise auf einem Plan steht vor blauem Himmel mit vereinzelten Wolken.
© Chlorophylle | stock.adobe.com

Novellierung des Oö. Bautechnikgesetz 2013

Umsetzung verschiedener EU-Vorgaben zu Bauprodukten

Lesedauer: 1 Minute

18.08.2026

Mit der Oö. Bautechnikgesetz-Novelle 2026 werden verschiedene EU-Vorgaben zu Bauprodukten umgesetzt. Dies betrifft beispielsweise die Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und Konformität von Produkten sowie Anpassungen an die Verordnung (EU) 2017/1369 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung. Im Wesentlichen betreffen die Änderungen in der vorliegenden Novelle die Bestimmungen zu Bauprodukten, Verweisungen auf europäische Rechtsakte, die Tätigkeiten, Befugnisse und Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde sowie die Begriffsbestimmungen und Strafbestimmungen.

Die Novelle tritt mit ihrer auf seine Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft, das ist der 1. August 2026. Sie betrifft alle Unternehmen, die mit Bauprodukten befasst sind.

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