Novellierung des Oö. Bautechnikgesetz 2013
Umsetzung verschiedener EU-Vorgaben zu Bauprodukten
Lesedauer: 1 Minute
Mit der Oö. Bautechnikgesetz-Novelle 2026 werden verschiedene EU-Vorgaben zu Bauprodukten umgesetzt. Dies betrifft beispielsweise die Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und Konformität von Produkten sowie Anpassungen an die Verordnung (EU) 2017/1369 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung. Im Wesentlichen betreffen die Änderungen in der vorliegenden Novelle die Bestimmungen zu Bauprodukten, Verweisungen auf europäische Rechtsakte, die Tätigkeiten, Befugnisse und Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde sowie die Begriffsbestimmungen und Strafbestimmungen.
Die Novelle tritt mit ihrer auf seine Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft, das ist der 1. August 2026. Sie betrifft alle Unternehmen, die mit Bauprodukten befasst sind.
Links
- Oö. Bautechnikgesetz-Novelle 2026
- Österreichisches Institut für Bautechnik
- Oö Bautechnikgesetz (konsolidierte Fassung)
- Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und Konformität von Produkten
- Verordnung (EU) 2017/1369 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung
- Info zur Baustoffzulassung beim Land OÖ
- Infos zur CE-Kennzeichnung von Bauprodukten bei der WKOÖ