Oö. Deregulierungsgesetz 2025
Sammelgesetz für Verwaltungsvereinfachungen
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Mit LGBl. Nr. 84/2025 wurde am 28.11.2025 das Landesgesetz verlautbart, mit dem die Oö. Bauordnung 1994, das Oö. Bautechnikgesetz 2013, das Oö. Land- und forstwirtschaftliche Schulgesetz, das Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001, das Oö. Nationalparkgesetz und das Oö. Landarbeitsrecht-Organisationsgesetz geändert sowie das Oö. Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz 1991 aufgehoben werden (Oö. Deregulierungsgesetz 2025).
Das Oö. Deregulierungsgesetz ist ein Sammelgesetz, mit dem gleich mehrere Rechtsnormen geändert werden. Es ist Teil von Deregulierungsmaßnahmen des Landes Oberösterreich. Ziel ist es, durch Verwaltungsvereinfachungen alle Betroffenen zu entlasten.
Einige Beispiele:
Im Baurecht wird das vereinfachte baubehördliche Verfahren (§ 24a Oö BauO - Anzeigepflichtige Bauvorhaben - Baufreistellung) für Bürogebäude geöffnet.
Im Bautechnikgesetz werden unter gewissen Umständen bis zu zehn Stellplätze für Betriebe aus den „schädlichen Umwelteinwirkungen“ ausgenommen.
Im Bereich des Naturschutzes entfällt etwa das Tatbestandselement „Erholungswert der Landschaft“ ersatzlos.
Das Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung in Kraft, das ist der 28. November 2025.
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