Prüfmethoden und Anforderungen von bordeigenen Batterien
Änderungen in Bezug auf die Dauerhaltbarkeit von bordeigenen Batterien
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Mit dem neuen Rechtsakt wird die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1706 geändert – diese enthält grundsätzlich Vorschriften, Verfahren und Prüfmethoden für die Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1257 in Bezug auf die Typgenehmigung von Fahrzeugen der Klassen M1 und N1 hinsichtlich ihrer Abgas- und Verdunstungsemissionen. Mit der Novelle wird dieser Rechtsakt in Bezug auf die Dauerhaltbarkeit von bordeigenen Batterien, die Reichweite von Elektrofahrzeugen bei niedrigen Temperaturen und die Leistung des Elektrofahrzeugsystems geändert. Die Änderung ist erforderlich, um zu gewährleisten, dass die technischen Anforderungen für die Euro-7-Typgenehmigung hinsichtlich der Emissionen den jüngsten Fortschritten in der Technologie für Fahrzeuge mit Elektroantrieb in vollem Umfang Rechnung tragen.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gilt somit ab 23. Juli 2026.
Artikel 1 Nummer 4 gilt jedoch ab dem 1. Januar 2030. Soweit Artikel 1 Nummer 10 jedoch Anhang II ändert, gilt dieser jedoch 18 Monate nach dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung.
Die Verordnung betrifft alle Hersteller von Fahrzeugen sowie Unternehmen, die mit Typengenehmigungen befasst sind.
Links:
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/1764 der Kommission vom 13. Juli 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1706 im Hinblick auf spezifische Methoden, Anforderungen und Prüfungen sowie Verwaltungsanforderungen in Bezug auf die Dauerhaltbarkeit von bordeigenen Batterien, die Reichweite von Elektrofahrzeugen bei niedrigen Temperaturen und die Leistung des Elektrofahrzeugsystems
- Verordnung (EU) 2024/1257 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer Emissionen und der Dauerhaltbarkeit von Batterien (Euro 7)
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1706 mit Vorschriften, Verfahren und Prüfmethoden für die Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1257 in Bezug auf die Typgenehmigung von Fahrzeugen der Klassen M1 und N1 hinsichtlich ihrer Abgas- und Verdunstungsemissionen und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683.