Zum Inhalt springen
Detailansicht eine orangen Käfers mit schwarzen Streifen auf einem grünen Blatt auf dem ein Haufen oranger Eier klebt
© Vera Kuttelvaserova | stock.adobe.com

Schutz vor Einschleppung bestimmter Schädlinge

Änderung der Liste der Schädlinge

Lesedauer: 1 Minute

19.08.2026

In der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1941 der Kommission sind die Schädlinge aufgeführt, die vorübergehend nicht in das Gebiet der Union eingeschleppt oder innerhalb des Gebiets verbracht oder in diesem Gebiet gehalten, vermehrt oder freigesetzt werden dürfen.  

Mit der Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1553 wurde diese Liste nun geändert.  

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, das ist der 30 Juli 2026. Sie betrifft alle Unternehmen entlang der Lieferkette, die die genannten Schädlinge einschleppen könnten.  

Links:

Weitere interessante Artikel
  • <br />
Leuchtend gelbes Zeichen auf Dach eines beigeweißen Autos: Gelber länglicher Leuchtkörper mit schwarzen Elementen und Schriftzug Taxi , im Hintergrund verschwommen weitere parkende Taxis
    Fahrverbote durch Mindestemissionsstandards für Taxis in Linz
    Weiterlesen
  • Segelboot mit aufgespanntem Segel in Dämmerlicht auf Gewässer fahrend, das von Bergen eingefasst ist
    Naturschutzgebiet Irrsee-Moore und Europaschutzgebiet Mooswiesen am Irrsee
    Weiterlesen
  • Mehrere von der Höhe zunehmende Münzstapel nebeneinander platziert, über einzelnen Stapeln Prozentzeichen und nach oben deutende Pfeilchen
    Angleichung der Versteigerung von Emissionszertifikaten für den Zeitraum 2021 bis 2030
    Weiterlesen