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Detailansicht eine orangen Käfers mit schwarzen Streifen auf einem grünen Blatt auf dem ein Haufen oranger Eier klebt
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Schutz vor Einschleppung bestimmter Schädlinge

Änderung der Liste der Schädlinge

Lesedauer: 1 Minute

19.08.2026

In der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1941 der Kommission sind die Schädlinge aufgeführt, die vorübergehend nicht in das Gebiet der Union eingeschleppt oder innerhalb des Gebiets verbracht oder in diesem Gebiet gehalten, vermehrt oder freigesetzt werden dürfen.  

Mit der Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1553 wurde diese Liste nun geändert.  

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, das ist der 30 Juli 2026. Sie betrifft alle Unternehmen entlang der Lieferkette, die die genannten Schädlinge einschleppen könnten.  

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