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Blaue Wellen im Wasser, Weichzeichner-Effekt
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Verordnung Grundwasserschongebiet Sipbachzell

Schutz der Wasserversorgung für die Gemeinde Sipbachzell

Lesedauer: 1 Minute

26.04.2023

Mit der Verordnung soll der Grundwasserschutz vor Pflanzenschutzmittel aus der Bewirtschaftung von Ackerflächen verbessert werden. Die Einschränkungen betreffen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten. Durch ein Monitoring des Grundwassers tritt bei Überschreiten einer Konzentration des Wirkstoffes oder Abbauproduktes von mehr als 50 % des zulässigen Parameterwertes ein Anwendungsverbot ein. Weitere Vorgaben betreffen die Stickstoffdüngung, Aufzeichnungspflichten bzw. Strafbestimmungen. 

Betroffen von dieser Verordnung sind im Gebiet befindliche Betriebe in der Gemeinde Sipbachzell. 

Die Grundwasserschongebiets-Verordnung tritt mit 28. Dezember 2022 in Kraft.


Mit Kundmachung durch LGBl. Nr. 5/2023 wird die Anlage 3 (koordinatenbezogene Darstellung) ergänzt.


Erläuterungen zur Verordnung

Mit 22.3.2023 wurden Erläuterungen zur Grundwasserschongebietsverordnung Sipbachzell herausgegeben, darin sind nähere Hinweise zum Anlass und zum Inhalt der Verordnung, zur Abgrenzung des Schongebiets und zu den einzelnen Anordnungen zu finden.

Die im Schongebiet geltenden Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel, die Vorgaben für die bedarfsgerechte Stickstoffdüngung und die Aufzeichnungspflichten sind schon im heurigen Jahr zu beachten.


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