Zwei Generationen Frauen bei Gespräch zu Betriebsübergabe vor Laptop
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[Pensions- und Vorsorgekassen, Fachvertretung]

Vorteile

Mit einer steuerfreien Rente oder einmaliger Auszahlung in Pension

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Während bis zum Jahr 2003 Abfertigungsansprüche verfallen konnten, beispielsweise bei Selbstkündigung, bleiben die Ansprüche aus der betrieblichen Vorsorge, der Abfertigung Neu, bestehen. So behalten auch Arbeitnehmer, die ihren Job häufig wechseln, ihren Anspruch.

Allerdings wird das Guthaben bei Selbstkündigung nicht sofort ausbezahlt, sondern verbleibt sozusagen im "Rucksack". Bei Pensionsantritt wird das Guthaben entweder als einmalige Kapitalabfindung oder als steuerfreie Rente ausbezahlt. Beitragsfreie Guthaben können auf Wunsch nach Ablauf von drei Jahren zu derjenigen Vorsorgekasse übertragen werden, bei der aktuell Beiträge eingezahlt werden.

Sicherheit

Im Gegensatz zum früheren System, bei dem die Abfertigung im Unternehmen selbst angespart wurde, werden die Beiträge bei der Abfertigung Neu in eine Betriebliche Vorsorgekasse eingezahlt. Die Betrieblichen Vorsorgekassen unterliegen genau definierten Veranlagungsvorschriften. Damit sind hohe Sicherheitsstandards im Hinblick auf die angelegten Gelder gewährleistet – siehe dazu auch Veranlagung. Durch die Kapitalgarantie können Vorsorgebeiträge nicht verloren gehen.

Transparente Veranlagung der steuerlich absetzbaren Beiträge

Die Veranlagungserträge kommen dem Arbeitnehmer zugute. Über das Veranlagungsergebnis informieren die Betrieblichen Vorsorgekassen regelmäßig: Die Arbeitnehmer erhalten jährlich eine Kontonachricht über die bereits erworbenen Abfertigungsansprüche, das jeweilige Veranlagungsergebnis, die aktuelle Veranlagungsstrategie sowie die Grundzüge der Veranlagungspolitik.

​Die monatlichen Beitragszahlungen sind zu 100 Prozent als Betriebsausgaben anerkannt und für das Unternehmen somit voll absetzbar. Weiters sind sie von der Einkommensteuer und sämtlichen Lohnnebenkosten befreit und werden sozusagen brutto für netto für den Arbeitnehmer einbezahlt.

Die Vorteile für Selbständige, Freiberufler und Land- und Forstwirte

Seit 2008 können auch Selbständige, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte die Vorteile der betrieblichen Vorsorge genießen.

  • Einzahlung aus dem Bruttoeinkommen
  • Steuerlich voll als Betriebsausgabe anerkannt
  • KESt-freier Veranlagungsertrag
  • Bruttokapitalgarantie auf alle einbezahlten Beiträge
  • Spätere Kapitalauszahlung nur mit 6 % besteuert
  • Bei Übertragung in eine Pensionskasse oder Versicherung: lebenslange, steuerfreie Zusatzrente
  • Vererbbarkeit der Anwartschaften

Stand: 25.01.2024