Jugendliche Personen sitzen gemeinsam bei einem Tisch, blicken auf Unterlagen und lernen
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Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung

Zugangsvoraussetzungen Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger

Lesedauer: 1 Minute

Die Verordnung (gem. § 18 (1) Gew. O.) legt fest durch welche Belege die erforderliche fachliche Befähigung für das Gewerbe DFG (z.B.: Meisterprüfung) nachzuweisen ist. 

ZugangsVO Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger

Änderungen per 21. November 2008 im BBGBl II, 399. Verordnung

Stand: 20.10.2015

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