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Jetzt Lohnnebenkosten senken!

2023 brachten Salzburgs Arbeitgeber und Arbeitnehmer 4,11 Mrd. € an Sozialbeträgen auf, so viel wie noch nie. Allerdings wird oft unter den Tisch gekehrt, wer federführend für die stetig steigenden Beiträge in das Sozialsystem aufkommt. In erster Linie sind das nämlich die Arbeitgeber. 

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Aktualisiert am 03.05.2024

Die Arbeitgeber leisten fast 60% der anfallenden Sozialbeiträge (in Salzburg sind das 2,46 Mrd. €). Dazu kommen noch rund 128 Mill. € für die Mitarbeitervorsorge (Abfertigung neu), die von den Arbeitgebern gezahlt werden. „Von der vielzitierten Parität beim Aufkommen der Sozialbeiträge kann daher keine Rede sein. Gemessen an der Bevölkerung sind nur 2% Arbeitgeberbetriebe, die jedoch einen Großteil der Finanzierung des Sozialstaats stemmen müssen“, sagt WKS-Präsident Peter Buchmüller. 
In vielen Bereichen erfolgt die Finanzierung ausschließlich durch den Dienstgeber. Als Beispiele seien etwa die Unfallversicherung, die Insolvenzentgeltsicherung und der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds genannt. Bei der Pensionsversicherung ist der Dienstgeberanteil mit 12,55% höher als der Dienstnehmeranteil mit 10,25%, mit dem Effekt, dass die Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn auch die Hälfte der späteren Pension ihrer Mitarbeiter finanzieren.

Ist das Sozialsystem in Gefahr?

„Das gut ausgebaute österreichische Sozialsystem ist keinesfalls in Gefahr, dafür sollte man sich um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Sorgen machen, die durch die hohen Lohnabschlüsse und die hohe Inflation stark gelitten hat“ betont Buchmüller.. Ein Großteil der Finanzierungslast für das Sozialsystem liegt bei den Arbeitgebern. Die Wirtschaft lehnt daher weitere Belastungs- und Umverteilungsfantasien sowie eine weitere Verteuerung der Arbeit kategorisch ab. Sie fordert mehr Effizienz im Sozialsystem sowie notwendige Entlastungsschritte zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes.

Wettbewerbsturbo durch Senkung der Lohnnebenkosten

„Eine Senkung der Lohnnebenkosten brächte nicht nur Vorteile für die Arbeitgeber, die von einer verbesserten Wettbewerbsfähigkeit profitieren würden, sondern auch mehr Arbeitsplatzsicherheit für die Mitarbeiter, ohne deren Ansprüche zu schmälern bzw. den Sozialstaat zu gefährden“, ist Lorenz Huber, Leiter des WKS-Bereichs Sozial- und Arbeitsrecht, überzeugt. Eine Umfrage der WKÖ hat ergeben, dass die meisten Befragten in der Senkung der Lohnnebenkosten den besten Hebel zur Krisenbekämpfung sehen. Doch in welchen Bereichen könnten die Lohnnebenkosten gesenkt werden?

Die WKS schlägt folgende Maßnahmen vor:  

  • Beispielsweise bei der Arbeitslosenversicherung: Gerade in Zeiten nach wie vor geringer Arbeitslosigkeit ist es nicht einzusehen, dass der Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei 5,9% liegen muss. Deutschland findet mit 2,6% das Auslangen.

  • Über den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) werden viele Familienleistungen finanziert, die mit dem Dienstverhältnis nichts zu tun haben. Neben Frankreich und Italien ist Österreich eines von drei EU-Ländern, in denen Familienbeihilfe durch Dienstgeberbeiträge finanziert werden. In den anderen EU-Ländern erfolgt die Finanzierung aus Steuermitteln. Das sollte man auch in Österreich andenken, wo übrigens im EU-Vergleich am meisten für Familien ausgegeben wird.

  • Bei der Unfallversicherung gibt es ebenfalls Senkungspotenzial. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) wird ausschließlich von den Arbeitgebern getragen. 1,1% der Lohnsummen fließen in die Finanzierung dieser gesetzlichen Unfallversicherung, die eigentlich für Arbeitsunfälle eingerichtet wurde. Die meisten in den Unfallkrankenhäusern der AUVA zur Behandlung kommenden Unfälle betreffen jedoch Freizeitunfälle, Arbeitsunfälle machen nur rund 11% der Behandlungen aus. Die Refundierung durch die Sozialversicherung deckt die dadurch anfallenden Kosten bei weitem nicht ab. Eine kostendeckende Refundierung würde Senkungspotential in der Unfallversicherung ergeben.

Teilzeitquote als große Gefahr für das heimische Sozialsystem

Österreich liegt im EU-Ranking mit einer Teilzeitquote von 31,2% gleich hinter Spitzenreiter Niederlande mit 43,4%. Zum Vergelich: Der EU-Durchschnitt liegt bei 17,9%. „Die Finanzierung unseres Sozialstaats ist jedoch auf Vollzeit und nicht auf Teilzeit ausgerichtet. Deshalb sind Maßnahmen, um Beschäftigung und Arbeitszeit zu heben, dringend notwendig“, bekräftigt Huber.

  • Eine Reform der Bildungskarenz muss dringend angegangen werden, denn sie erfüllt in ihrer jetzigen Form den Zweck nicht. Oft wird sie als Verlängerung der Elternkarenz genutzt. Die Kosten dafür sind 2023 inkl. SV-Beiträge auf über 500 Mill. € stark angestiegen. 

  • Über die Altersteilzeit wurden im vergangenen Jahr österreichweit rund 48.000 Personen gefördert. Dafür wendete das AMS knapp 529 Mill. € auf, dies entspricht einem durchschnittlichen Betrag von rund 10.800 € pro Fall und Jahr. Die WKS ist nicht für die Abschaffung der Altersteilzeit, in sachlich begründeten Fällen ist sie das passende Instrument zur Sicherung von Arbeit und Beschäftigung. Der Einsatz gehört jedoch auf Fälle, in denen es arbeitsmarktpolitisch sinnvoll ist, begrenzt. Das schrittweise Auslaufen der geblockten Altersteilzeit ab heuer war ein richtiger Schritt. Eine Verkürzung der maximalen Laufzeit von nach wie vor fünf Jahren auf drei Jahre wäre ein weiterer Ansatz zur Eindämmung der Kosten.

  • Der geringfügiger Zuverdienst neben dem AMS-Leistungsbezug verlängert  die Arbeitslosigkeit  und ist eine Armutsfalle und daher auf gesetzlicher Ebene massiv einzuschränken. In Zeiten des Arbeitskräftemangels hat diese Kombination schon gar keinen Platz. Wenn man sie nicht ganz beseitigen möchte, wäre die Einführung einer Karenzregelung bzw. eine zeitliche Begrenzung des geringfügigen Verdienstes ein möglicher Ansatz.
  • Zwar wurden mit Wirksamkeit 1. Jänner 2024 Verbesserungen im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung von Überstunden beschlossen, diese gehen aber nicht weit genug bzw. sind befristet für die Jahre 2024 und 2025. Konkret wurde der gemeinsame Freibetrag für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nacharbeit und Überstundenzuschläge von 360 € auf 400 € unbefristet an-gehoben. Steuerfrei sind befristet für die Jahre 2024 und 2025 die Zuschläge für die ersten 18 Überstunden im Monat, gedeckelt mit 200 €. Ab 2026 gilt die Steuerfreiheit der Zuschläge für die ersten zehn Überstunden im Monat, gedeckelt mit 120 €. Vollzeitarbeit darf nicht bestraft werden. Leistungswillige sollen abgabenrechtlich nachhaltig entlastet werden. Neben einer Entlastung auch des Grundlohns bei geleisteten Überstunden sollte die oben dargestellte Regelung verbessert und ins Dauerrecht übernommen werden.