Lächelnde Person in Arbeitsoverall beugt sich über Werkbank und hält Wasserwaage auf Tisch, im Hintergrund verschwommen Regale voller Utensilien, Gasflasche und Wand mit Schleifscheiben
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Förderungen für Lehrbetriebe

Förderarten im Überblick

Lesedauer: 2 Minuten

Ausbildungsverbünde (zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen)

Gefördert werden Ausbildungsverbünde und Zusatzausbildungen über das Berufsbild hinaus im Ausmaß von 75 Prozent der Kurskosten bis zu einer Gesamthöhe von 3.000 Euro. Zusätzlich können Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung bis zu einer Gesamthöhe im Ausmaß von 75 Prozent der Kurskosten bis zu einer Gesamthöhe von 500 Euro gefördert werden. Die geförderte Ausbildungszeit muss auf die Arbeitszeit angerechnet werden.


Kostenerstattung für Internats- bzw. Unterbringungskosten gem. § 9 Abs. 5 BAG 

Seit 1. Jänner 2018 haben alle Lehrberechtigten, die in einem Lehrlingshaus bzw. Internat während des Berufsschulbesuchs ihrer Lehrlinge entstehenden Kosten zu tragen. Auch bei Unterbringung in einem anderen Quartier sind die Kosten vom Lehrberechtigten bis zu der Höhe zu ersetzen, die bei einer Unterbringung im Lehrlingshaus bzw. Internat entstanden wären.


Coaching und Beratung für Lehrbetriebe

Eine Lehre stellt Lehrbetrieb und Lehrling manchmal vor Herausforderungen oder besondere Chancen. Wir begleiten und beraten Sie bei der Bearbeitung von Herausforderungen und Optimierungspotenzialen rund um die Lehrausbildung. Vertraulich, österreichweit und kostenfrei für Ihren Lehrbetrieb!


Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen

Die Förderhöhe beträgt 200 Euro pro Lehrabschlussprüfung mit gutem Erfolg und 250 Euro pro Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung.


Auslandspraktikum

Sie bekommen das Bruttolehrlingseinkommen für jenen Zeitraum ersetzt, in dem Ihr Lehrling einen Sprachkurs oder/und ein berufsbezogenes Auslandspraktikum absolvierte (und daher nicht in Ihrem Betrieb anwesend) ist. Wird der Sprachkurs oder das Praktikum mit einem Erholungsurlaub kombiniert, wird nur der berufsbezogene Zeitraum ersetzt. Zusätzlich wird auch der Sprachkurs selber gefördert und erhält auch der Lehrling eine Prämie ausgezahlt.


Basisförderung

Die Basisförderung gilt für alle Lehrverhältnisse und für Ausbildungsverhältnisse nach § 8b (2) BAG die nach dem 1.1.2016 begonnen haben.


Lehre für Erwachsene

Lehrverhältnisse mit Personen über 18 Jahre können gefördert werden, wenn diese mindestens nach dem Entgelt für Hilfskräfte entlohnt werden. In diesen Fällen wird die Basisförderung nach dem BAG nicht auf Grundlage des Lehrlingseinkommens, sondern auf Grundlage des Entgelts für Hilfskräfte berechnet.


Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten

Gefördert werden Nachhilfekurse, Vorbereitungskurse auf Prüfungen /Nachprüfungen in der Berufsschule und Dienstfreistellungen bei Wiederholung einer Berufsschulklasse. Die Förderhöhe beträgt 100 Prozent der Kosten für die Nachhilfe bis zu einer Gesamthöhe von 3.000 Euro pro Lehrling bzw. 100 Prozent Abgeltung des kollektivvertraglichen Lehrlingseinkommens bei Dienstfreistellungen.


Zusätzlicher Besuch von Berufsschulstufen

Gefördert werden Dienstfreistellungen und Internatskosten bei Wiederholung einer Berufsschulklasse aufgrund Lehrplatzwechsel, Lehrzeitanrechnungen oder Lehrzeitverkürzung. 


Weiterbildung der Ausbilderinnen und Ausbilder

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen für Ausbilderinnen und Ausbilder im Ausmaß von 75 Prozent der Kosten bis zu einer Gesamthöhe von 2.000 Euro pro Jahr. 


Internationale Wettbewerbe

Förderbar sind nur TeilnehmerInnen, die Ihre Lehre bereits absolviert haben oder die noch Lehrlinge sind. Der Förderung wird der Ist-Grundlohn oder das Ist-Grundgehalt der teilnehmenden Person ohne Sonderzahlungen oder Zulagen zu Grunde gelegt.


Prämie für Übernahme von Lehrlingen

Die einmalige Prämie in Höhe von 1.000 Euro für Betriebe, die Lehrlinge aus einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung übernommen haben, bleibt für Lehrlinge erhalten, die bis zum 31. Dezember 2025 übernommen werden.


Zusatzausbildungswochen in der Bauindustrie

Diese Förderung betrifft nur Lehrlinge von Bauindustrie-Unternehmen in folgenden Lehrberufen:

  • Maurer:in, Hochbau, Hochbauspezialist:in
  • Schalungsbau, Betonbau, Betonbauspezialist:in
  • Tiefbauer:in, Tiefbau, Tiefbauspezialist:in
  • Gleisbautechnik

Gefördert werden maximal 3 Zusatzausbildungswochen pro Lehrling mit in Summe 2.000 Euro pro Jahr, wenn diese an einer vom Fachverband der Bauindustrie akkreditierten Bildungseinrichtung absolviert wurden.


Stand: 02.02.2024

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