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Lehrvertrag: Was muss ich tun?

Infos zu Anmeldung und Fristen

Was muss ich tun, wenn ich den richtigen Lehrling gefunden habe?

Achtung:

Ist Ihr Lehrling noch minderjährig, muss der Lehrvertrag auch vom gesetzlichen Vertreter des Lehrlings (bei aufrechter Ehe von beiden Eltern­teilen) unterschrieben werden.

Den Lehrvertrag bekommen Sie von der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes.

» Zur Lehrvertragsanmeldung

» Zur Online-Lehrvertragsanmeldug

Anmeldefristen bei der Lehrlingsaufnahme

Vor Beginn des Lehrverhältnisses

Meldung an die Österreichische Gesundheitskasse

Die Anmeldung des Lehrlings bei der Österreichischen Gesundheitskasse hat ausnahmslos VOR Beginn des Lehrverhältnisses durch den Lehrberechtigten zu erfolgen.

Binnen 14 Tagen 

Meldung an die Berufsschule

Der Lehrberechtigte ist verpflichtet, den Lehrling innerhalb von zwei Wochen ab Beginn des Lehrverhältnisses bei der zuständigen Berufsschule anzumelden.

Binnen 3 Wochen

 

Lehrvertragsanmeldung bei der Lehrlingsstelle

Der Lehrvertrag ist möglichst rasch, jedenfalls binnen drei Wochen nach Antritt der Lehre (nicht erst nach Beendigung der Probezeit) zur Protokollierung bei der Lehrlingsstelle anzumelden. Der Lehrling ist davon zu informieren.

Was muss bei der Lehrlingsstelle gemeldet werden?

Die Lehrlingsstelle ist spätestens innerhalb von vier Wochen zu informieren, wenn

  • der Lehrling durchgehend vier Monate verhindert ist, den Lehrberuf zu erlernen, bzw. die Summe der Verhinderungen in einem Lehrjahr mehr als vier Monate beträgt (z.B. durch Krankheit oder Präsenzdienst),

  • der Lehrling stirbt,

  • der Lehrberechtigte stirbt und kein Ausbildern vorhanden ist, außer es wird sofort ein Ausbilder bestellt,

  • der Lehrberechtigte nicht mehr zur Ausübung der Tätigkeit befugt ist, in der ere den Lehrling ausbildet (z. B. Entziehung der Gewerbeberechtigung durch die Gewerbebehörde),

  • der Ausbilder gewechselt wird, oder

  • das Lehrverhältnis vorzeitig aufgelöst wird.

Stand: