Lehrling übernehmen und Prämie sichern
Förderung bringt 1.000 Euro Einmalprämie
Wer kann die Förderung beantragen?
- Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden.
- Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Förderart A: Übernahme nach ÜBA
- Die in einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung (gemäß §§ 30 oder 30b BAG) begonnene Ausbildung wird im Lehrbetrieb im selben Lehrberuf oder in einem verwandten Lehrberuf fortgesetzt. Dabei wird die gesamte bereits zurückgelegte Ausbildungsdauer angerechnet.
- Der Lehrling verbleibt mindestens ein Jahr ab Beginn des (neuen) Lehrverhältnisses bzw. bis zum Ablauf der Weiterbeschäftigungspflicht (gemäß § 18 BAG) im Lehrbetrieb.
- Die Förderung kann für Lehrlinge mit Übertrittsdatum (Beginn des neuen Lehrverhältnisses) ab 1. August 2013 bis 31. Dezember 2023 in Anspruch genommen werden.
Förderart B: Übernahme nach Insolvenzverfahren
- Der übernommene Lehrling hatte einen Lehrvertrag
- mit einem Lehrbetrieb, über den ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde
- oder bei dem ein Insolvenzantrag rechtskräftig mangels hinreichendem kostendeckenden Vermögen nach dem 1. März 2020 abgewiesen wurde.
- Der Lehrling wurde bis zum 31. Dezember 2022 übernommen. Ab dem 1. Januar 2023 übernommen Lehrlinge sind nicht mehr förderbar.
Förderart C: Übernahme nach Betriebsschließung
Der übernommene Lehrling hatte einen Lehrvertrag mit einem Lehrbetrieb, der die Gewerbeberechtigung oder Ausübungsbefugnis (im Lehrberuf des Lehrlings) beendet hat (Betriebsschließung oder Teilbetriebsschließung). Der Lehrling wurde bis zum 31. Dezember 2022 übernommen. Ab dem 1. Januar 2023 übernommen Lehrlinge sind nicht mehr förderbar
Förderarten B, C
- Der Lehrlinge muss innerhalb von 3 Monaten - nachdem er seinen vorherigen Lehrplatz verloren hat - in das neue Lehrverhältnis übernommen worden sein.
- Die Förderung kann am Tag, nachdem der Lehrling die gesetzliche Probezeit absolviert hat, beantragt werden (und bei aufrechtem Lehrverhältnis).
Förderarten A, B, C
- Es wird keine AMS-Förderung gemäß der Richtlinie für Beihilfen zur Förderung von Ausbildungsverhältnissen nach den Berufsausbildungsgesetzen (ausgenommen für Mädchen/Frauen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil) in Anspruch genommen.
- Eine Förderung kann immer nur nach Maßgabe der vorhandenen Fördermittel zugesagt werden.
Wer beantragt die Förderung bis wann?
Der Förderantrag inkl. Beilagen ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.
- Förderart A
Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach Absolvierung des ersten Jahres im Unternehmen.
- Förderarten B, C
Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach Ende der gesetzlichen Probezeit des Lehrlings im Unternehmen
Information zur Übermittlung des Förderantrags
Die Antragsstellung ist per E-Mail, Post und Fax möglich:
- Senden Sie ein E-Mail mit einer Verschlüsselung ab dem Standard TLS 1.2 oder höher (Transport Layer Security) mit einem unverschlüsselten gescannten Anhang (= ausgefülltes Antragsformular) an die am Antrag angegebene E-Mail-Adresse.
Falls Ihr Mailserver keine Transportverschlüsselung (TLS - Transport Layer Security) unterstützt, sind die per E-Mail an uns übermittelten Daten beim Versand nicht vor unbefugter Einsicht und Manipulation durch Dritte geschützt. Ob der Schutz gegeben ist, können Sie u. a. auf diversen Webseiten (z.B. starttls-everywhere.org) selbst überprüfen. - Ein mit TLS 1.0 oder 1.1 gesendetes E-Mail wird von uns empfangen und wie ein unverschlüsseltes E-Mail verarbeitet.
- Wenn Sie uns ein unverschlüsseltes E-Mail senden, dann muss auch der Anhang unverschlüsselt sein.
Post
Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert).
Fax
Senden Sie ein Fax an die auf dem Antrag angegebene Faxnummer (auch per E-Fax).
Nicht fristgerechte Antragstellung
Nicht zulässig sind nachstehend gelistete Übermittlungsformen, da die Inhalte bzw. Anhänge nicht gelesen und verarbeitet werden können. Diese Varianten sind daher nicht fristwahrend:
- Die Bereitstellung eines ausgefüllten Antragsformulares inklusive Beilagen in der Cloud (als Link in einem E-Mail, beispielsweise durch Google-Drive oder andere Dienste). Aus Sicherheitsgründen werden keine Links in E-Mails angeklickt.
- Eine E-Mail, die samt ihren Anhängen anders als mit dem Standard TLS verschlüsselt versendet wird. Es besteht die Gefahr, dass Malware eingeschleust wird.
- Eine E-Mail, deren Anhänge irgendwie verschlüsselt wurden. Die Anhänge werden gelöscht. Es besteht die Gefahr, dass Malware eingeschleust wird.
Förderanträge und Ansprechpartner
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