Zwei Personen in Werkhalle an Werkanlagenpaneel: Eine Person bedient Anlage andere Person deutet darauf, beide Personen tragen Schutzbrillen und Gehörschutz, im Hintergrund verschwommen weitere Person
© auremar | stock.adobe.com

Lehrling übernehmen und Prämie sichern

Förderung bringt 1.000 Euro Einmalprämie

Lesedauer: 2 Minuten

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden.
  • Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Förderart A: Übernahme nach ÜBA

  • Die in einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung (gemäß §§ 30 oder 30b BAG) begonnene Ausbildung wird im Lehrbetrieb im selben Lehrberuf oder in einem verwandten Lehrberuf fortgesetzt. Dabei wird die gesamte bereits zurückgelegte Ausbildungsdauer angerechnet.
  • Der Lehrling verbleibt mindestens ein Jahr ab Beginn des (neuen) Lehrverhältnisses bzw. bis zum Ablauf der Weiterbeschäftigungspflicht (gemäß § 18 BAG) im Lehrbetrieb.
  • Die Förderung kann für Lehrlinge mit Übertrittsdatum (Beginn des neuen Lehrverhältnisses) ab 1. August 2013 bis 31. Dezember 2025 in Anspruch genommen werden.
  • Es wird keine AMS-Förderung gemäß der Richtlinie für Beihilfen zur Förderung von Ausbildungsverhältnissen nach den Berufsausbildungsgesetzen (ausgenommen für Mädchen/Frauen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil) in Anspruch genommen.
  • Eine Förderung kann immer nur nach Maßgabe der vorhandenen Fördermittel zugesagt werden.

Förderart B: Übernahme nach Insolvenzverfahren

  • ausgelaufen

Förderart C: Übernahme nach Betriebsschließung

  • ausgelaufen

Wer beantragt die Förderung bis wann?

Der Förderantrag inkl. Beilagen ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.

  • Förderart A
    Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach Absolvierung des ersten Jahres im Unternehmen.

Information zur Übermittlung des Förderantrags

Die Antragsstellung ist per E-Mail, Post und Fax möglich:

E-Mail

  • Senden Sie ein E-Mail mit einer Verschlüsselung ab dem Standard TLS 1.2 oder höher (Transport Layer Security) mit einem unverschlüsselten gescannten Anhang (= ausgefülltes Antragsformular) an die am Antrag angegebene E-Mail-Adresse.
    Falls Ihr Mailserver keine Transportverschlüsselung (TLS - Transport Layer Security) unterstützt, sind die per E-Mail an uns übermittelten Daten beim Versand nicht vor unbefugter Einsicht und Manipulation durch Dritte geschützt. Ob der Schutz gegeben ist, können Sie u. a. auf diversen Webseiten (z.B. starttls-everywhere.org) selbst überprüfen. 
  • Ein mit TLS 1.0 oder 1.1 gesendetes E-Mail wird von uns empfangen und wie ein unverschlüsseltes E-Mail verarbeitet.
  • Wenn Sie uns ein unverschlüsseltes E-Mail senden, dann muss auch der Anhang unverschlüsselt sein.

Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert). 

Senden Sie ein Fax an die auf dem Antrag angegebene Faxnummer (auch per E-Fax).

Nicht fristgerechte Antragstellung

Nicht zulässig sind nachstehend gelistete Übermittlungsformen, da die Inhalte bzw. Anhänge nicht gelesen und verarbeitet werden können. Diese Varianten sind daher nicht fristwahrend:

  • Die Bereitstellung eines ausgefüllten Antragsformulares inklusive Beilagen in der Cloud (als Link in einem E-Mail, beispielsweise durch Google-Drive oder andere Dienste). Aus Sicherheitsgründen werden keine Links in E-Mails angeklickt.
  • Eine E-Mail, die samt ihren Anhängen anders als mit dem Standard TLS verschlüsselt versendet wird. Es besteht die Gefahr, dass Malware eingeschleust wird.
  • Eine E-Mail, deren Anhänge irgendwie verschlüsselt wurden. Die Anhänge werden gelöscht. Es besteht die Gefahr, dass Malware eingeschleust wird.

Förderanträge und Ansprechpartner:innen

gewerbliche Lehrbetriebe

landwirtschaftliche Lehrbetriebe


» zum Richtlinientext

Stand: 02.02.2024