Berufs- und Brancheninfo: Gastronomiefachmann/-frau
Infos für Ausbilder:innen und Lehrlinge zum Lehrberuf Gastronomiefachmann/Gastronomiefachfrau
Achtung:
Der alte Lehrberuf Gastronomiefachmann/Gastronomiefachfrau ist auslaufend. Bei Eintritt bis zum 31. Mai 2019 gilt die alte Ausbildungsordnung bis zum 31. Mai 2024.
Seit 1. Juni 2019 gilt die neue Ausbildungsordnung Gastronomiefachmann/Gastronomiefachfrau.
Gastronomiefachleute sind die Allrounder im Bereich der Gastronomie. Sie sind sowohl in der Küche als auch im Service tätig. In der Küche sind sie für die Zubereitung verschiedenster Speisen zuständig. Im Servicebereich empfangen und bedienen sie die Gäste, erstellen Speise- und Getränkekarten, dekorieren die Tische und erledigen die Abrechnungen. Im gesamten Berufsfeld des Tourismus ist Teamwork angesagt. Je nach Art und Größe des Betriebes (Gaststätte, Restaurant, Caféhaus, Bar, Hotel, Catering-Unternehmen) arbeiten Gastronomiefachleute mit Fach- und Hilfskräften der Gastronomie (z.B. Restaurantfachleuten, Köch:innen, Hotel- und Gastgewerbeassistent:innen und Küchengehilf:innen) zusammen. *)
Ausbildungsdauer: 4 Jahre
Übersicht
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- Burgenland
- Kärnten
- Niederösterreich
- Oberösterreich
- In Salzburg erhält jeder Lehrling, der in einem regulären Lehrverhältnis steht, rechtzeitig vor Lehrzeitende einen Zahlschein über die Prüfungstaxe an seine Privatadresse. Mit der Einzahlung des Zahlscheines ist der Lehrling zur Lehrabschlussprüfung angemeldet.
Infos zur Meister- und Befähigungsprüfung
- Alle wichtigen Infos und Links auf einen Blick
- Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern
- Infos über Prüfungstermine, Vorbereitungskurse und Förderungen
- Prüfungsordnungen und Gewerbezugangsverordnungen (siehe Gastgewerbe)
- Infos über Prüfungskommissionen und -gebühren
*) Die Berufsbeschreibung wurde mit freundlicher Genehmigung vom BerufsInformationsComputer BIC übernommen.