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Offenlegung - Transparenz | Wirtschaftskammer Österreich

WKÖ Funktionsentschädigungen, WKÖ Rechnungsabschluss und Budgetvoranschlag sowie Wählergruppen-Förderung

Lesedauer: 2 Minuten

06.12.2023

Die Wirtschaftskammer Österreich bekennt sich zu Transparenz gegenüber ihren Mitgliedern und der Öffentlichkeit. Dazu gehört auch die Offenlegung der Funktionsentschädigungen der Spitzenfunktionäre sowie des Rechnungsabschlusses und des Voranschlags. 

Offenlegung der Höchstsätze für Funktionsentschädigungen der Spitzenfunktionäre der WKÖ 

Die Mitglieder des Präsidiums der WKÖ, die Obfrauen und Obmänner der Bundessparten sowie deren Stellvertreter:innen erhalten für ihre Tätigkeit zwölf Mal im Jahr eine Funktionsentschädigung, die zu versteuern ist. Die Obergrenze der Entschädigung des Präsidenten ist bundesverfassungsgesetzlich fixiert.

Gemäß § 10 Abs 1 lit 2 a des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre (BezBegrBVG) dürfen die monatlichen Bezüge der obersten Funktionäre der gesetzlichen beruflichen Vertretungen (= der Kammern) auf Bundesebene höchstens 140% des Monatsbezugs eines Nationalratsabgeordneten gemäß § 1 Abs 1 BezBegrBVG betragen.

Die Funktionsentschädigungen der anderen Funktionäre sind § 10 Abs 2 BezBegrBVG zufolge im Rahmen dieser Obergrenze in Abhängigkeit vom jeweiligen Verantwortungs- und Aufgabenbereich sowie von Unterschieden in der Funktion bzw. Tätigkeit festzulegen.

Bei Zusammentreffen von zwei Funktionsentschädigungen gebührt die kleinere nur zur Hälfte. Sind beide Funktionsentschädigungen gleich groß, ist jede von ihnen um je ein Viertel zu kürzen.

WKÖ-Funktionsentschädigung 12x jährlich 

Funktion (WKÖ)

Höchstgrenze 2023

EUR

Tatsächliche Entschädigung 2023

EUR

Präsident13.821,60 12.524,00
Vizepräsident  9.393,20   5.970,30
Spartenobmann  4.812,90   3.208,60
Spartenobmann-Stv.  2.406,30   1.604,20

WKÖ Rechnungsabschluss und Budgetvoranschlag

Übersicht: WKÖ Rechnungsabschlüsse und Voranschlag

Wählergruppen-Förderung

Die Wirtschaftskammern haben den gesetzlichen Auftrag, die im jeweiligen Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen zu unterstützen (§§ 19 Abs 2 Z 5 und 31 Abs 3 Z 10 WKG). Mit der Wählergruppen-Förderung wird die demokratisch legitimierte Tätigkeit der im Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen im Rahmen der Selbstverwaltung der Wirtschaft unterstützt. Die Festlegung der Wählergruppen-Förderung erfolgt im Rahmen eines demokratischen Prozesses. Konkret werden Höhe und Aufteilungsschlüssel der Fraktionsförderung von den gewählten Vertreter:innen im Präsidium der jeweiligen Kammer beschlossen.

Bei der Aufteilung des Gesamtbetrags auf die einzelnen Wählergruppen wird seitens der WKÖ ein minderheitenfreundlicher Sockelbetrag vergeben, der die kleinen Wählergruppen begünstigt. Der Rest wird in Abhängigkeit von den von den einzelnen Wählergruppen bei den letzten Wahlen erreichten Stimmen und Mandaten verteilt.

Es ist gesetzlich klar geregelt, dass diese Gelder nicht an politische Parteien fließen oder für Parteizwecke verwendet werden dürfen. Das Geld dient ausschließlich für die Arbeit der Wählergruppen innerhalb der Wirtschaftskammer. Die wahlwerbenden Gruppen müssen einen Verwendungsnachweis erbringen und bestätigen, dass von den zur Verfügung gestellten Mitteln nichts an politische Parteien weitergeleitet wurde und dass aus diesen Mitteln keine Parteienfinanzierung erfolgte.

WKÖ Wählergruppen-Förderung gemäß Rechnungsabschluss 2022 

Unterstützung der WählergruppenBetrag in EUR
Fachliste der gewerblichen Wirtschaft        97.117,55
UNOS − Unternehmerisches Österreich      179.757,41
Freiheitliche Wirtschaft      578.509,84
Grüne Wirtschaft      684.611,71
Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband      788.067,88
Industrieliste      888.732,50
Österreichischer Wirtschaftsbund   4.797.925,04
    8.014.721,93


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