Gesetzliche Abfertigung alt - Lohnsteuerliche Behandlung

Varianten im Überblick

Lesedauer: 1 Minute

Was versteht man unter gesetzlicher Abfertigung?

Unter einer gesetzlichen Abfertigung ist die einmalige Entschädigung durch den Arbeitgeber zu verstehen, die an einen Arbeitnehmer bei Auflösung des Dienstverhältnisses auf Grund 

  • gesetzlicher Vorschriften,
  • Dienstordnungen von Gebietskörperschaften,
  • Aufsichtsbehördlich genehmigte (Besoldungs-)Ordnungen der Körperschaften öffentlichen Rechts,
  • eines Kollektivvertrages oder
  • der Arbeitsordnung des ÖGB

zu leisten ist.

Nur wenn eine Abfertigung gemäß einer dieser Vorschriften gewährt wird, kann der gesamte Betrag begünstigt besteuert werden.

Die zwei Arten der Versteuerung

Eine gesetzliche Abfertigung kann entweder nach der Vervielfachermethode oder mit dem festen Steuersatz von 6 % versteuert werden. Es ist zwingend jene Methode anzuwenden, bei der sich die geringere Lohnsteuer ergibt. Die Vervielfachermethode ist nur bei den unteren Einkommensstufen, bzw. wenn laufend überhaupt keine Lohnsteuer anfällt, günstiger.

Variante 1: "Vervielfachermethode“

Zunächst ist der Gesamtbetrag der Abfertigung durch den laufenden Bezug zu dividieren; dadurch erhält man den Vervielfacher:

Gesamtbetrag der Abfertigung   :   laufender Bezug   =   Vervielfacher 

Danach ist die Lohnsteuer des laufenden Bezuges zu ermitteln und mit dem Vervielfacher zu multiplizieren; der sich daraus ergebende Betrag ist die Lohnsteuer der Abfertigung:

Lohnsteuer des laufenden Bezuges   x   Vervielfacher   =   Lohnsteuer der Abfertigung


Beispiel:
Ein Angestellter scheidet nach 25 Jahren Dienstzeit aus und hat einen Abfertigungsanspruch auf 12 Monatsentgelte.
Bruttogehalt: 2.000 EUR (Lohnsteuer vom laufenden Bezug: 81,16 EUR 
Weihnachtsremuneration (WR) und Urlaubszuschuss (UZ): je 2.000 EUR 

Höhe der Abfertigung:

Monatsgehalt: 2.000 EUR 
+ je 1/12 UZ und WR: 333,33 EUR 

Monatsentgelt daher: 2.333,33 EUR 
Abfertigung: 2.333,33 EUR x 12  = 27.999,96 EUR 

Vervielfacher: 27.999,96 EUR : 2.000 EUR  = 14 EUR 

Lohnsteuer der Abfertigung: 81,16 EUR x 14 = 1.136,24  EUR


Variante 2: "Fester Steuersatz“

Bei dieser Berechnung der Lohnsteuer ist die gesamte Abfertigung mit dem Steuersatz von 6 % zu multiplizieren:

Gesamtbetrag der Abfertigung   x   6 %   =   Lohnsteuer der Abfertigung

Beispiel: Angabe wie oben
Abfertigungsanspruch daher 27.999,96 EUR.
Lohnsteuer mit festem Steuersatz: 27.999,96 EUR x 6% = 1.680 EUR

Da in diesem Beispiel die Vervielfachermethode günstiger ist als die Besteuerung mit dem festen Steuersatz, ist zwingend die Vervielfachermethode vorgeschrieben (immer die günstigere Variante!).

Lohnnebenkosten und lohnabhängige Abgaben

Gesetzliche Abfertigungen sind befreit von

  • Sozialversicherung
  • Dienstgeberbeitrag (DB)
  • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ)
  • Kommunalsteuer


Stand: 01.01.2024