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Kleinunternehmerregelung: FAQ

Umsatzsteuer, UID-Nummer, Steuerpflicht: Was Kleinunternehmer beachten müssen

Lesedauer: 2 Minuten

1. Wer ist Kleinunternehmer im umsatzsteuerlichen Sinn?

Kleinunternehmer sind Unternehmer, deren Jahresumsatz 35.000 Euro jährlich nicht überschreitet und ihr Unternehmen in Österreich betreiben. Einmal in fünf Jahren darf die Grenze um max. 15 % überschritten werden. Zur Berechnung der Umsatzgrenze siehe Infoseite zur Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer)
Zahlreiche steuerbefreite Umsätze (z.B. als Heilmasseur) werden nicht mitgezählt.

2. Wie sind Kleinunternehmer umsatzsteuerlich zu behandeln?

Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit, d.h. sie führen von den Einnahmen keine Umsatzsteuer ab, dürfen aber auch keine Vorsteuern geltend machen.

3. Können Kleinunternehmer auf die Befreiung verzichten?

Ja. Der Verzicht ist schriftlich beim Finanzamt zu erklären (Formular U12 - Optionserklärung, abrufbar auf der Homepage des BMF). In diesem Fall stellt der Kleinunternehmer Umsatzsteuer in Rechnung, führt diese an sein Finanzamt ab und darf die Vorsteuern geltend machen.

4. Wie lange wirkt der Verzicht auf die Befreiung?

Die Optionserklärung bindet mindestens für das Jahr, für das sie abgegeben worden ist und weitere 4 Jahre. Erst nach Ablauf dieser Bindungsfrist kann die Optionserklärung widerrufen werden. Der Widerruf hat bis zum Monatsletzten des ersten Kalendermonates jenes Kalenderjahres zu erfolgen, ab dem er gelten soll.

5. Welche Besonderheiten gibt es bei der Rechnungsausstellung? 

Umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer dürfen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Wenn sie dies trotzdem tun, schulden sie die Umsatzsteuer aufgrund der Rechnungslegung. Die Angabe der UID-Nummer ist nicht erforderlich. Auf die Steuerbefreiung ist hinzuweisen. Möglich wäre z.B. folgender Zusatz: "Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung".

6. Benötigt ein umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nr.)?

Grundsätzlich nicht. Gründe für die Notwendigkeit einer UID-Nummer können sein, dass die Erwerbsschwelle/Leistungsschwelle überschritten oder auf die Anwendung der Erwerbsschwelle/Leistungsschwelle verzichtet wurde oder weil grenzüberschreitende sonstige Leistungen empfangen oder erbracht wurden, für die es zwingend zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger kommt.

Eine UID-Nummer ist auch für den innergemeinschaftlichen Versandhandel und für „auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen“ notwendig, sofern diese Umsätze zusammen mit Versandhandelsumsätzen in der EU den Wert von 10.000 Euro überschreiten bzw. auf die Anwendung der Grenze verzichtet wird und sich der Unternehmer auf FinanzOnline für EU-OSS registriert (genauere Informationen erhalten Sie auf der Infoseite innergemeinschaftlicher Versandhandel).

7. Gibt es Fälle, in denen umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer Umsatzsteuer zahlen müssen?

Ja. Umsatzsteuerzahlungspflicht entsteht beispielsweise, wenn verbotenerweise Rechnungen mit Umsatzsteuer ausgestellt werden, bei steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerben und bei Dienstleistungsbezügen von ausländischen Unternehmen. Weiters bei jenen Lieferungen und Dienstleistungen im Inland, bei denen der Abnehmer/Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet (Reverse Charge) und beim innergemeinschaftlichen Versandhandel, wenn die Versandhandelsumsätze den Wert von 10.000 EUR überschreiten oder auf diese Grenze verzichtet wird. 

8. Muss ein umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) abgeben?

Nein, außer bei Aufforderung durch das Finanzamt. Eine interne UVA (für die Buchhaltung) ist allerdings dann zu erstellen, wenn wegen Wareneinkäufen aus der EU (innergemeinschaftliche Erwerbe) oder Dienstleistungsbezügen von ausländischen Unternehmern Umsatzsteuer zu zahlen ist. Für die interne UVA kann das Formular U30 oder ein inhaltsgleiches selbsterstelltes Formular verwendet werden.  

9. Muss ein umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer eine Jahresumsatzsteuererklärung abgeben?

Grundsätzlich nein. Eine Jahresumsatzsteuererklärung ist nur dann abzugeben, wenn aufgrund von innergemeinschaftlichen Erwerben oder Dienstleistungsbezügen von ausländischen Unternehmern im Veranlagungsjahr Umsatzsteuer zu zahlen war.

10. Wofür soll man sich entscheiden - Steuerbefreiung oder Steuerpflicht?

Der Unternehmer sollte sich am Beginn seiner Tätigkeit entscheiden, ob er die Kleinunternehmerreglung in Anspruch nimmt oder zur Regelbesteuerung optiert. Die Entscheidung hängt häufig davon ab, ob hauptsächlich an Private oder Unternehmer fakturiert wird bzw. ob hohe Vorsteuern zu erwarten sind.

Stand: 01.01.2024

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