Selbstständig? Aber sicher!
Vorsorgen ist ein essenzieller Pfeiler der Unternehmensführung. Für Selbstständige gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, sich finanziell in den Bereichen Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung abzusichern

Gesetzliche Krankenversicherung
Seit 2013 haben Selbstständige, die weniger als 25 Mitarbeiter beschäftigen, bei lang andauernder Krankheit (=Arbeitsunfähigkeit) Anrecht auf eine gesetzliche Unterstützungsleistung. Für Erkrankungen, die zu einem mindestens 43 Tage dauernden Arbeitsausfall führen, zahlt die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) die Unterstützungsleistung rückwirkend ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Der Anspruch gebührt für ein- und dieselbe Krankheit für maximal 20 Wochen. Nach Ausschöpfen dieses Zeitraumes entsteht ein neuer Krankengeldanspruch erst wieder, wenn in der Zwischenzeit mindestens 26 Wochen einer gesetzlichen Krankenversicherung vorliegen. Die Unterstützungsleistung ist bei der SVS zu beantragen und beträgt unabhängig vom Einkommen 31,55 Euro (2021) täglich. Beachten Sie bitte die Meldefristen und das Erfordernis, dass der Fortbestand der Arbeitsunfähigkeit 14-tägig vom Arzt zu bestätigen und innerhalb einer Woche der SVS zu melden ist.
Zusatzversicherung in der Krankenversicherung
Um eine noch bessere soziale Absicherung zu erreichen, haben Selbstständige bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres die Möglichkeit, bei der SVS eine Zusatzversicherung in der Krankenversicherung abzuschließen. Die Kosten dafür betragen im Jahr 2021 zwischen monatlich 30,77 Euro und 161,88 Euro. Dies ergibt ein Krankengeld zwischen täglich 9,52 Euro und 129,50 Euro für die Dauer von maximal 26 Wochen.
Gesetzliche Unfallversicherung
Selbstständige sind bereits von Gesetzes wegen unfallversichert. Durch die Bezahlung eines fixen Monatsbeitrages von 10,42 Euro (2021) sind Selbstständige bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten durch Sach- und Geldleistungen abgesichert. Zu den Sachleistungen gehören z. B. Unfallheilbehandlung, Heilmittel und Spitalspflege. Als Geldleistungen kommen insbesondere Versehrtenrenten in Betracht.
Höherversicherung in der Unfallversicherung
Zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung haben Unternehmer die Möglichkeit, sich freiwillig höher versichern zu lassen, wobei zwischen zwei Erhöhungsstufen gewählt werden kann. Eine Höherversicherung in der Unfallversicherung bewirkt auch höhere Leistungen bei Tod des Versicherten aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit (Witwen- bzw. Waisenrente).
Gesetzlicher Anspruch auf Pensionsversicherung
Neben der gesetzlich garantierten Pension haben auch Unternehmer seit 01.01.2008 eine zweite Säule der Alterssicherung: Die Selbstständigenvorsorge ist mit der „Abfertigung Neu“ für Unselbstständige zu vergleichen. Der Beitrag für die Selbstständigenvorsorge beträgt 1,53 Prozent der vorläufigen Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung, wobei die Selbstständigenvorsorge durch eine Reduzierung des damaligen Krankenversicherungsbeitrages kostenneutral eingeführt werden konnte. Die Verfügungsmöglichkeit über die eingezahlten Beiträge besteht spätestens bei Pensionsantritt.
Höherversicherung in der Pensionsversicherung
Durch die Höherversicherung erhalten Selbstständige eine Zusatzpension mit steuerlichen Begünstigungen, welche von der SVS 14 Mal im Jahr ausbezahlt wird. Die Höhe der Einzahlungen kann bis zur jährlichen Höchstgrenze von 11.100 Euro (Wert 2021) frei gewählt werden, ebenso der Zeitpunkt der Zahlungen. Im Todesfall geht ein Teil der Leistungen aus der Höherversicherung auf die Hinterbliebenen über.
Gesetzlicher Anspruch auf Arbeitslosenversicherung
Die Pflichtversicherung von Selbstständigen umfasst keine Arbeitslosenversicherung, allerdings können sich Ansprüche auf eine Arbeitslosenversicherung aus Zeiten einer unselbstständigen Tätigkeit vor der Selbstständigkeit ergeben. Unternehmer, die vor dem 01.01.2009 unselbstständig und selbstständig erwerbstätig waren, behalten ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld, den sie durch ihre unselbstständige Tätigkeit erworben haben, egal, wie lange die selbstständige Tätigkeit andauert.
Vorsicht! Unternehmer, die eine selbständige Tätigkeit erst nach dem 01.01.2009 begonnen haben, wahren ihren Anspruch auf Arbeitslosenversicherung allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie vor ihrer Selbstständigkeit zumindest fünf Jahre unselbstständig erwerbstätig waren.
Freiwillige Arbeitslosenversicherung
Für Selbstständige besteht seit 01.01.2009 die Möglichkeit, freiwillig arbeitslosenversichert zu sein. Diese Variante macht vor allem dann Sinn, wenn die Ansprüche auf Arbeitslosenversicherung aus der unselbstständigen Tätigkeit bereits aufgebraucht sind. Selbstständige haben die Wahl zwischen drei fixen monatlichen Beitragsgrundlagen. Welche Form der freiwilligen Arbeitslosenversicherung am sinnvollsten ist, sollte unbedingt in einer Einzelberatung abgeklärt werden.
Abschluss einer privaten Versicherung
Unabhängig von den im Gesetz vorgesehenen Absicherungsmöglichkeiten besteht für Unternehmer selbstverständlich auch die Option, zusätzlich privat eine Betriebsausfallversicherung abzuschließen. Durch eine solche Versicherung schützen sich Unternehmer vor finanziellen Schäden bei einer Betriebsunterbrechung. Die Versicherung kommt je nach Vereinbarung für fortlaufende Kosten wie Gehälter, Miete und Ertragsausfälle auf.
Expertentipp von Dr. Karl Antoniazzi,
Abteilung Arbeits- und Sozialrecht in der Tiroler Wirtschaftskammer
Auch wenn Selbstständige bereits gesetzlich in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung abgesichert sind, gibt es zusätzliche Möglichkeiten der Verbesserung des Versicherungsschutzes. Informieren Sie sich rechtzeitig betreffend freiwilliger Höher- und Zusatzversicherungen in der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht der Tiroler Wirtschaftskammer.