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Energieeffizienz für Unternehmen - Energiemanagement, Gebäude, Prozesse, Mobilität, Produkte

Grundlagen, Verpflichtungen, Tipps und Förderungen

Die Europäische Union gibt Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz vor. Dazu gibt es national rechtliche Vorgaben. Im Energieeffizienzgesetz sind Maßnahmen für Betriebe angeführt, um die benötigte Energie effizienter zu nutzen. Die gesetzlichen Vorgaben gelten für Energieverbraucher, -lieferanten und –dienstleister.

Die Einführung von Energiemanagementsystemen bringt auch dem Unternehmer selber Vorteile. Energieeffizienz betrifft die Bereiche Gebäude, betriebliche Prozesse, Transport und die Gestaltung von Produkten. 

Grundlagen, Verpflichtungen und Termine zur Energieeffizienz

Das Bundes-Energieeffizienzgesetz bildet die Grundlage für die Steigerung der Energieeffizienz. Es gibt Melde- und Registrierungsfristen für Energieverbraucher, -lieferanten und –dienstleister (=Berater, Auditoren) vor. 

Energieverbraucher 

Große Unternehmen müssen entweder ein Energiemanagementsystem implementieren ODER mindestens alle vier Jahre ein externes Energieaudit durchführen.

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gibt es als Energieverbraucher noch keine Vorschriften. Wenn sie Einsparmaßnahmen durchführen, können sie die Einspareinheiten an einen verpflichteten Energielieferanten oder an Dritte verkaufen (siehe auch Handelsplattformen)

Energielieferanten 

Energielieferanten sind seit 1.1.2015 zu Energieeinsparungen verpflichtet. Sie müssen Maßnahmen und andere Daten laufend nachweisen und melden.

Energiedienstleister 

Experten mit einer speziellen Ausbildung im Energiebereich können beispielsweise die erwähnten Audits durchführen, so sie zusätzliche Qualifikationskriterien erfüllen. Dann ist auch die Eintragung in das Online-Register der Monitoringstelle möglich.

Energieeffizienz- Förderungen für Betriebe

Zur Steigerung der Energieeffizienz gibt es zahlreiche Förderungen, zB für Energieberatung, Umrüsten auf Alternativenergie oder Sanierung des Betriebsgebäudes. Unterschieden wird in Landesförderungen und Bundesförderungen für Unternehmen. Dabei ist zu beachten, dass bei Inanspruchnahme von Förderungen aus den Bereichen Umweltförderung im Inland (UFI), Thermische Sanierung und Wohnbauförderung eine Anrechnung oder Weiterübertragung der Maßnahmen nicht erlaubt ist.

Handelsplattformen für Energieeffizienzmaßnahmen

Energieeffizienzmaßnahmen werden in Einspareinheiten (kWh) bewertet. Das Gesetz erlaubt unter bestimmten Bedingungen den Handel damit. Wenn ein Unternehmen Maßnahmen setzt, kann es die daraus erzielten Einspareinheiten auf Handelsplattformen verkaufen. Handeln können alle Unternehmen - auch KMU und Energielieferanten.

Tipps und Services für Unternehmer

Energielabel und Ökodesign

Um den Energieverbrauch von Produkten bereits vor dem Kauf vergleichen zu können, hat die EU für bestimmte Produkte die verpflichtende Energieverbrauchskennzeichnung eingeführt. Haushalts- und Heizgeräte, Lichtquellen und andere Produkte sind daher mit Etiketten gekennzeichnet. Welche Informationen diese enthalten, ist in den Verordnungen zum EU-Energielabel geregelt

Zusätzlich legt die EU für bestimmte Produkte Mindestanforderungen in erster Linie an den Energieverbrauch fest. Wenn ein Unternehmen ein Produkt auf den Markt bringen will, muss es diese Anforderungen erfüllen und dafür mit der CE-Kennzeichnung die Verantwortung übernehmen. Die gesetzliche Basis bietet die Ökodesign-Richtlinie in Verbindung mit mehr als 20 Verordnungen.

Mehr Infos: Übersicht Energielabel und Ökodesign