th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close icon-window-edit icon-file-download icon-phone xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht twitter search print pdf mail linkedin Google-plus facebook pinterest skype vimeo snapchat arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram

Insolvenzrecht

Insolvenzverfahren und Möglichkeiten der Unternehmensfortführung

Bei Vorliegen der Insolvenzvoraussetzungen (Zahlungsunfähigkeit bzw. bei Gesellschaften auch die Überschuldung) ist der Unternehmer verpflichtet, längstens innerhalb von 60 Tagen ein Insolvenzverfahren einzuleiten. Eine Verletzung dieser Verpflichtung kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Privatkonkurs

Ein Privatkonkurs, auch Privatinsolvenz genannt, ist eine spezielle Form des Insolvenzverfahrens für alle natürlichen Personen, egal ob es sich um Privatpersonen oder Unternehmer handelt. Der Antrag auf Privatinsolvenz muss vom Schuldner selbst gestellt werden. 

Insolvenzverfahren

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens übernimmt ein Insolvenzverwalter die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das zur Insolvenzmasse gehörige Vermögen. Dem Schuldner steht grundsätzlich kein Anspruch auf Unterhalt aus der Insolvenzmasse zu. 

Gläubiger im Insolvenzverfahren müssen ihre Forderungen anmelden. Grundsätzlich verwandeln sich mit dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung alle noch offenen Ansprüche aus bereits bestehenden Verträgen in Geldansprüche – also auch Gewährleistungsansprüche

Zwischen verschiedenen Gläubigern herrscht das Gesetz der Gleichbehandlung aller Gläubiger: Der Schuldner darf mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens die Lage einzelner Gläubiger nicht auf Kosten anderer verbessern, andernfalls kann es zur Anfechtungen im Insolvenzverfahren wegen Begünstigungs- oder Benachteiligungsabsicht kommen.

Unternehmensweiterführung bei Insolvenzverfahren

Der Insolvenzverwalter prüft, ob eine Fortführung des Unternehmens nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich ist. Mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder danach bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens kann der Schuldner den Abschluss eines Sanierungsplans beantragen.

Liegen die Voraussetzungen für die Fortführung des Unternehmens nicht vor, ordnet das Gericht die sofortige Schließung an. Das Unternehmen wird dann möglichst vorteilhaft durch Veräußerung oder Zerschlagung verwertet.