Handy-Signatur wird von ID-Austria abgelöst
Rechtzeitiger Umstieg wird empfohlen
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Damit Unternehmer weiterhin die authentifizierungspflichtigen Services der ÖGK im Internet nutzen können, ist ein rechtzeitiger Umstieg unbedingt erforderlich. Der Zugang zu ELDA, WEBEKU sowie die e-Zustellung sind nach dem 05.12.2023 nur mehr mit einem ID-Austria Zugang möglich ist.
Sie haben bereits eine Handy-Signatur aber KEINE behördliche Registrierung
Wenn Sie bereits eine Handy-Signatur haben, diese allerdings noch nicht behördlich registriert wurde, können Sie ab dem 05.12.2023 nur auf die Basisfunktionen der ID Austria umsteigen.
Die Basisfunktion bietet dieselben Funktionen wie die Handy-Signatur, behält die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur, kann aber nicht verlängert werden. Damit der Arbeitgeber die Vollfunktion der ID-Austria erhalten und nutzen kann, ist ein Behördengang notwendig und die Registrierung muss vorgenommen werden.
Der Umstieg auf ID Austria mit Basisfunktion kann im Web unter oesterreich.gv.at oder in der App „Digitales Amt“ vorgenommen werden.
Bürgerkarte
Sollte die Bürgerkarte als Authentifizierungsnachweis benutzen werden, muss ebenfalls eine Registrierungsbehörde aufgesucht werden.
Sie haben bereits eine Handy-Signatur UND sind bereits registriert
Sie haben eine Handy-Signatur und diese wurde bereits von einer Behörde registriert. In diesem Fall kann problemlos auf die ID Austria mit Vollfunktion umgestiegen werden. Da die Identifizierung Ihrer Person bereits bei der Registrierung der Handy-Signatur vorgenommen wurde, entfällt hier der Behördengang.
Hinweis:
Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine rechtliche Information aufgrund der geltenden Rechtslage bzw. Rechtsprechung. Es wird dadurch weder eine Meinung der Wirtschaftskammer, noch eine Anleitung zu einem bestimmten Verhalten wiedergegeben.