Elektronischer Beleg und digitale Belegmitnahme ab 1. Oktober 2026
Neue Regeln erleichtern die elektronische Belegerteilung bei Registrierkassen und ermöglichen die digitale Mitnahme vor Ort
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Mit 1. Oktober 2026 treten neue Regelungen zur elektronischen Belegerteilung bei Registrierkassen in Kraft. Künftig können Unternehmen den Beleg nicht nur per E-Mail, App oder Download-Link direkt an Kundinnen und Kunden übermitteln, sondern ihn auch vor Ort digital zur Mitnahme bereitstellen, etwa über eine Bildschirmanzeige oder einen QR-Code.
Voraussetzung ist, dass der elektronische Beleg unmittelbar nach der Barzahlung erstellt, signiert und für den Kunden ohne Ortswechsel leicht zugänglich ist. Der elektronische Beleg ist auf einem Bildschirm anzuzeigen, der dem Kunden zugewandt ist und muss ihm ausreichend lange zur digitalen Mitnahme bereitgestellt werden. Die Bereitstellung bleibt dabei eine Verpflichtung des Unternehmens.
Die Art der elektronischen Belegerteilung ist im Aufzeichnungssystem zu dokumentieren. Unverändert bleibt das Recht der Kundinnen und Kunden, einen Papierbeleg zu verlangen. Dies ist sowohl unmittelbar nach dem Bezahlvorgang als auch bis zum Geschäftsschluss desselben Tages möglich. Die Neuregelung soll den administrativen Aufwand reduzieren und gleichzeitig eine einfache digitale Belegmitnahme ermöglichen.
Weiterführende BMF-Informationen finden Sie auf der BMF-Seite: Elektronischer Beleg und digitale Belegmitnahme