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Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung

Ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung (LAP)

Lehre im 2. Bildungsweg

Lesedauer: 1 Minute

Waren Sie nie Lehrling und haben Sie den Wunsch trotzdem die LAP abzulegen? Oder haben Sie Ihre Lehre abgebrochen und möchten die LAP nachträglich absolvieren? Absolvieren Sie Ihre LAP im Wege der „Ausnahmsweisen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung“.

Stand: 29.06.2018

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