Zum Inhalt springen
Bunte Holzfiguren in verschiedenen Berufsuniformen, darunter Bauarbeiter, Ärztin und Büroangestellte, stehen in einer Reihe auf einer Holzoberfläche.
© Pete | stock.adobe.com

Der lange Weg zum neuen Beruf

Wer bestimmt in Österreich, was ein Lehrberuf ist oder wird, welche Ausbildung es dafür braucht und was sie beinhalten muss? Eine Spurensuche.

Lesedauer: 4 Minuten

Aktualisiert am 01.10.2026

Die Zeiten, Umwelt und Lebensgewohnheiten ändern sich laufend – und damit auch die Anforderungen an den Arbeitsmarkt. Neue Berufe entstehen, bestehende werden angepasst, entsprechende Ausbildungskonzepte entworfen. Zu den jüngsten Beispielen zählen  neben der Lehre zum Faserverbundtechniker (seit Juli 2024) und zur „Fachkraft für vegetarische Kulinarik“ (seit 1. Juli 2025) auch die Ausbildung zum Klimagärtner beziehungsweise zur Klimagärntnerin. Die vor zwei Jahren in den Ausbildungskanon aufgenommene dreijährige Lehre konzentriert sich auf Maßnahmen zur Klimaanpassung und im Umweltschutz in urbanen Räumen – vom Planen, Errichten und Warten von Fassaden- und Dachbegrünungen über Baum- und Wurzelpflege im städtischen Raum bis zur Installation und Optimierung von Bewässerungs- und Entwässerungssystemen. Ein Job, der den sich ändernden Bedingungen und Bedarfen geschuldet ist. Aber wie kommt es zu diesem neuen Berufsbild und der dazupassenden Lehre?

Vorschlagsrecht

In Österreich haben das Wirtschaftsministerium und die Sozialpartner (Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, ÖGB) sowie andere Interessensverbände ein Vorschlagsrecht für gewerbliche Lehrberufe. 

Ausgangspunkt sind meist konkrete Anforderungen oder Erkenntnisse, die von Unternehmerseite kommen, beziehungsweise allgemeine technische Entwicklungen. In der jeweiligen Fachorganisation der WKO werden in weiterer Folge ein Vorschlag für ein Berufsbild und Qualifikationsprofil sowie eine Prüfungsordnung ausgearbeitet und im Bundes-Berufsausbildungsbeirat (BBAB) mit Arbeitnehmervertretern abgestimmt. Hat man sich dort geeinigt, geht der Vorschlag an das zuständige Wirtschaftsministerium, das einen entsprechenden Begutachtungsprozess in Gang setzt: Von betroffenen Ministerien und Kammern werden offizielle Stellungnahmen eingeholt und verhandelt und fließen schließlich in die entsprechende Verordnung ein. Damit wird der neue Lehrberuf in die offizielle Liste der gewerblichen Lehrberufe aufgenommen. 

Aktuell sind dort mit Stand 1. September 209 Lehrberuf aufgeführt. Dazu kommen noch einmal 16 land- und forstwirtschaftliche Lehrberufe, womit es in Österreich derzeit 225 Lehrberufe gibt, wobei Schwerpunkt- und Modullehrberufe jeweils als ein Lehrberuf gezählt werden.

Klingt viel. Tatsächlich wird damit eine große Bandbreite an Berufsfeldern abgedeckt. In Deutschland differenziert man allerdings noch mehr: Dort gibt es – zwar nach einer etwas anderen Systematik – 328 staatlich anerkannte Ausbildungsberufe in Industrie und Handwerk, im öffentlichen Dienst, in der Hauswirtschaft, der Landwirtschaft, der Seeschifffahrt und in den freien Berufen.

Bedarfsprüfung

Um einen Wildwuchs an neuen Berufsprofilen zu verhindern, wird die Markttauglichkeit einer neu kreierten Lehre zunächst in Form eines „Ausbildungsversuchs“ getestet. Dabei wird evaluiert, ob tatsächlich ein nachhaltiger Bedarf der Wirtschaft besteht – sprich: Gibt es ausreichend Betriebe, die ausbilden wollen, und werden die Qualifikationen am Arbeitsmarkt langfristig benötigt? Entsprechen die Inhalte den Anforderungen der Branche? Gibt es ausreichend Lehrlinge, die sich für den neuen Beruf interessieren? Können die Inhalte nachhaltig vermittelt werden und taugt das Prüfungssystem? Wissenschaftlich begleitet wird diese Analyse von Einrichtungen wie dem Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw, siehe  Interview weiter unten).

Berufe abseits der Lehre

Erst wenn sich über zwei Jahre zeigt, dass ein dauerhafter Qualifikationsbedarf besteht, genügend Betriebe ausbilden, die Inhalte funktionieren und die Sozialpartner zustimmen, wird er als regulärer Lehrberuf eingerichtet.

Um als Beruf zu gelten, braucht eine Tätigkeit aber nicht automatisch eine normierte Lehrausbildung. So gibt es neben der bunten Palette an gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen Lehrberufen und diversen Jobs mit Fachstudien als Voraussetzung (Ärzte, usw.) weitere Tätigkeiten, für die kein Befähigungnachweis (Lehre, Schule), aber eine Gewerbeanmeldung notwendig ist beziehungsweise echte freie Berufe, die keinen Gewerbeschein erfordern.

Interview mit Thomas Mayr

Welche Rolle spielt das von Ihnen geführte Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft bei der Festlegung neuer Lehrberufe?

Wir beraten begleitend. Eine gesetzlich vorgeschriebene wissenschaftliche Evaluierung gibt es nur für die Höhere Berufliche Bildung, die gleichwertig mit akademischen Abschlüssen ist.  

Wie häufig werden bestehende Berufsbilder in Hinblick auf Digitalisierung, Nachhaltigkeit etc. modernisiert?

Unterschiedlich. Alter oder Tradition eines Lehrberufs sind dabei nicht per se ausschlaggebend, die Technologienähe dagegen schon. Vorschläge kommen von Unternehmensvertretungen selbst, zudem beauftragt das Wirtschaftministerium regelmäßige Screenings der einzelnen Branchen.  

In Österreich gibt es über 200 Lehrberufe. Was bringt diese Fragmentierung?

Sie ist ein Resultat der „Bottom up“-Systematik – dass nämlich die Branchen den Bedarf und die Profile entwickeln. Damit bleibt die Lehrberufsausbildung sehr nachfragegesteuert mit hoher Marktrelevanz.