Firmen stöhnen unter Verpackungsregeln
Registrierungen, Dokumentationen, Zusatzkosten: Heimische Betriebe quer durch die Branchen kämpfen mit den Folgen der EU-Verpackungsverordnung.
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Im Rechtsservice der Wirtschaftskammer laufen aktuell die Telefone heiß: Grund dafür ist die neue EU-Verpackungsverordnung, die seit 12. August in Kraft ist. Unter dem Kürzel PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) hat die EU ein Regelwerk auf Schiene gebracht, das weniger Verpackungsmüll und mehr Kreislaufwirtschaft als Ziel definiert, aber gleichzeitig viele Unternehmer vor große Herausforderungen stellt: Umfangreiche Dokumentations- und Registrierungspflichten kommen auf die Betriebe genauso zu wie Konformitätserklärungen und Zusatzkosten. „Betriebe müssen nicht nur ihre Rolle – Hersteller, Erzeuger, Importeur, Vertreiber, Lieferant oder Bevollmächtigter – in diesem System finden, sondern haben damit einen erheblichen Mehraufwand“, so Peter Postl, Experte im WKO-Rechtsservice (siehe auch unten): „Der Informationsbedarf ist bei diesem komplexen Regelwerk enorm.“
Statt den Binnenmarkt zu stärken, zerlegt die EU ihn durch das Festhalten an 27 nationalen Systemen.
Peter Postl
WKO-Rechtsservice
Auch wenn es aktuell noch keinen Strafrahmen gibt (siehe weiter unten), kann es jederzeit zu zivilrechtlichen Klagen nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) kommen. Umso vehementer setzen sich die Interessenvertreter dafür ein, dass der Verordnung die Giftzähne gezogen werden. Allen voran pocht WKO-Steiermark-Präsident Josef Herk auch auf europäischer Ebene auf eine Nachschärfung der Verordnung: „Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Wir brauchen jetzt rasch praxisnahe Erleichterungen und verhältnismäßige Regelungen für Klein- und Mittelbetriebe – seien es großzügigere Übergangsfristen, vereinfachte Nachweispflichten oder spürbare De-minimis-Regelungen für Kleinstunternehmen.“
Wie groß der Unmut der Unternehmer ist, zeigt sich auch auf Social Media. „Ich würde lieber neue Ideen umsetzen, statt mich durch immer neue Vorschriften zu kämpfen“, schreibt eine Händlerin auf Instagram. Die Oststeirerin betreibt eine kleine Bastelstube samt Onlineshop. „Wer in mehrere Länder versendet, muss sich mit unterschiedlichen Registrierungen, Verpackungssystemen und Gebühren beschäftigen. Für die wenigen Bestellungen in manchen Ländern steht dieser Aufwand irgendwann einfach nicht mehr im Verhältnis“, lässt die Inhaberin wissen – und kündigt an, den Versand einzuschränken: „Wir werden künftig nur noch nach Österreich, Deutschland und in die Schweiz versenden.“ Immer mehr kleine Händler wollen angesichts der Bürokratieflut überhaupt das Handtuch werfen, weil es sich einfach nicht mehr rechnet.
Ein ähnliches Bild ergibt auch ein Rundruf unter heimischen Unternehmern. So kann Viktoria Schichl, die in Graz mit Magdalena Truger die „Maschenwerkstatt“ mit drei Mitarbeiterinnen betreibt, ein Lied von der Zettelwirtschaft singen. „Eine zusätzliche Halbtageskraft wäre gut mit dem Zusatzaufwand beschäftigt. Als Nicht-Juristinnen sind wir mit der Fülle an Vorschriften, Rollen und Registrierungen überfordert“, gesteht sie – und hofft auf Erleichterungen für Kleinbetriebe. Genau das fordert Gerhard Wohlmuth, Obmann der Sparte Handel, für „seine“ Betriebe in einer ohnehin schon angespannten Lage: „Die Verordnung trifft den heimischen Handel massiv. Gerade für kleine Unternehmen sind die neuen Vorgaben oft schlicht nicht umsetzbar.“ Es brauche dringend eine Entlastung und eine Überarbeitung.
Doch nicht nur Handelsbetriebe klagen über das „Bürokratiemonster“, betroffen sind Betriebe fast aller Branchen: von der Lebensmittelindustrie über die Kosmetikbranche bis zur holzverarbeitenden Industrie, die etwa Paletten herstellt. Auch vor gärtnerischen Produktionsbetrieben macht die Verordnung nicht Halt, wie Christian Sommerbauer, Chef von Styria Plant in Ebersdorf bei Hartberg, erklärt: „Ich muss von jedem Topf meiner Pflanzen die Herkunft deklarieren – egal, ob Eigenproduktion oder Handel.“ Sommerbauer, der sich als Regionalstellenobmann auch für die Interessen in den Betrieben seiner Region einsetzt, sieht in der neuen Verordnung „viel unsinnige Bürokratie, Verwaltungsaufwand und Aufzeichnungspflichten“.
Auch die Verpackungshersteller selbst fordert das Thema, wie man beim Branchenriesen Etivera bestätigt. „Täglich kommen Kunden mit Fragen auf uns zu“, heißt es. Die Unsicherheit sei groß, viele Fragen offen. „Viele Vorschriften werden erst schrittweise wirksam, während Detailfragen vom Gesetzgeber nicht zeitgerecht geliefert wurden“, betont man.
Am Ende des Kreislaufs begrüßt Abfallwirtschaft-Obfrau Daniela Müller-Mezin zwar die grundsätzliche Stoßrichtung der Verordnung, plädiert aber für eine „praxisnahe Umsetzung und die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Teilhabe, insbesondere bei der Verwertung und Vermarktung des Gewerbemülls“.
Die Verordnung trifft den heimischen Handel massiv. Gerade für kleine Unternehmen sind die neuen Vorgaben oft schlicht nicht umsetzbar.
Gerhard Wohlmuth
Obmann der Sparte Handel
Was Firmen jetzt tun müssen
Für Betriebe tun sich mit der PPWR-Verordnung viele Fragen auf: Wer gilt als Hersteller, als Vertreiber, als In-Verkehr-Bringer? „Die Rolle als Wirtschaftsakteur ist genau zu definieren“, so WKO-Experte Peter Postl. Das trifft auf alle zu, die Verpackungen herstellen, befüllen, importieren oder verkaufen. Von dieser Rolle hängt dann ab, welche Pflichten greifen: So müssen Verpackungshersteller und Erzeuger eine Konformitätserklärung für jeden Verpackungstyp ausstellen, in der sie die Richtigkeit der Vorgaben bestätigen. Zudem müssen sie ein technisches Dossier führen und neue Grenzwerte für Schadstoffe einhalten. Zudem müssen sie sich in jedem EU-Land, in dem sie Verpackungen samt Produkt anbieten, registrieren. Oftmals braucht es auch einen Bevollmächtigten vor Ort. Kunden, Händler und Vertreiber trifft vor allem eine Sorgfaltspflicht: Sie müssen bei Lieferanten nachfragen und nachweisen können, dass die Verpackungen den Vorgaben entsprechen.
Nächste Umsetzungsschritte
Die PPWR ist eines der umfassendsten Umweltgesetze, die die EU in den letzten Jahren beschlossen hat. Für Unternehmen zieht das Regelwerk viel Arbeit nach sich. Offiziell ist die Verordnung bereits am 11. Februar des Vorjahres in Kraft getreten. Rechtsverbindlich sind erste konkrete Pflichten aber seit dem 12. August diesen Jahres – erst wenige Tage davor hat sie die EU-Kommission in FAQs konkretisiert. Bis spätestens 12. Februar 2027 sind in weiterer Folge von den Mitgliedstaaten nationale Sanktionsregeln festzulegen. Ab 2030 werden dann weitere Anforderungen eingeführt, etwa die verpflichtende Recyclingfähigkeit aller Verpackungen – Verbundstoffe aus mehreren Materialien könnten damit Geschichte sein und sich auch auf die Haltbarkeit von Lebensmitteln auswirken. Hersteller von Marken wie Manner und Knabber Nossi suchen bereits jetzt unter Zeitdruck nach Lösungen.
Kleine Händler sind mit einem Regelwerk konfrontiert, dessen Komplexität in keiner Relation zu ihrer Betriebsgröße steht. Wir fordern praxisnahe Erleichterungen.
Josef Herk
Präsident WKO Steiermark