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Bundesstraße B 320
© Land Steiermark

Höchstgericht kippt das LKW-Fahrverbot auf B320 und B317

Die Lkw-Fahrverbote auf der B320 und der B317 sind Geschichte – zumindest vorläufig. Die Fachgruppe fordert eine Adaption.

Lesedauer: 2 Minuten

Aktualisiert am 04.09.2025

Stopp heißt es schon seit Jahren für schwere Lkw auf der Ennstal-Bundesstraße. Seit Dezember 2012 gilt auf der B320 im steirischen Abschnitt ein echtes Nachtfahrverbot von 22 bis 5 Uhr für Lkw über 3,5 Tonnen. Eine Verschärfung folgte im September 2019, als das Nachtfahrverbot um ein Tagfahrverbot von 5 bis 22 Uhr für Lkw über 7,5 Tonnen ausgedehnt wurde. Ausnahmen gab es lediglich für den Ziel- und Quellverkehr.


Doch damit ist nun vorläufig Schluss. Nachdem ein Fahrer abgestraft wurde, reichte er mithilfe der WKO-Fachgruppe Güterbeförderung beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde ein. Dieses befasste damit das Höchstgericht. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) erklärte das Fahrverbot schließlich für gesetzeswidrig und hob es auf. Grund sind laut Erkenntnis des VfGH falsch formulierte Zusatztafeln. Diese geben über etwaige Ausnahmen zu wenig Auskunft – steht dort doch nur „laut Grazer Zeitung“. Ein Paukenschlag. Diese Entscheidung hat nun Auswirkungen auf ganz Österreich – so hat der VfGH auch das Lkw-Verbot für die Friesacher Bundesstraße (B317) mit der gleichen Begründung aufgehoben – nachdem die Fachgruppe aktiv geworden ist. Die zuständigen Bezirks­hauptmannschaften arbeiten nun fieberhaft daran, die Verordnungen für die Fahrverbote neu zu erlassen. Bereits in den nächsten Wochen sollte das der Fall sein.  

Fachgruppe will das Momentum nutzen 

Dass die Fahrverbote auf der B320 und der B317 gänzlich ausgesetzt werden könnten, steht außer Frage. In der Fachgruppe Güterbeförderungsgewerbe will man sich jedoch für praxistaugliche Ausnahmen einsetzen. 

Konkret wird gefordert, dass die Fahrverbote nach dem Vorbild der Triebener Straße (B114) ausgestaltet werden. Dort gilt zwar ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen. Davon ausgenommen sind aber Lkw aus den Bezirken Murtal, Murau und Liezen. Zu- und Abfahrten zu den Betrieben sind somit immer möglich. Das wünscht sich Fachgruppenobmann Peter Fahrner auch für die Betriebe entlang der B320 und B317: „Für uns ist die Neuaufsetzung der Verordnung ein voller Erfolg. Wir verstehen, dass man reinen Mautausweichverkehr aus dem Ausland wegbekommen möchte, aber Zu- und Abfahrten  zum Firmenstandort sind für uns Frächter enorm wichtig.“

Der Fall, der die Sache ins Rollen gebracht hat, ist bei weitem nicht der einzige. Unzählige Unternehmer haben sich bei der WKO Steiermark bereits gemeldet, weil deren Fahrer auf den besagten Strecken abgestraft wurden – manche sogar mehrmals. Die Fachgruppe Güterbeförderungsgewerbe hat den Betroffenen einen Anwalt vermittelt sowie jene Verfahrenskosten übernommen, die von der Rechtsschutzversicherung nicht gedeckt wurden. 

Bis die neue Verordnung erlassen wird und neue Zusatztafeln aufgestellt werden, haben Lkw freie Fahrt.