Eingetragenes Einzelunternehmen (e.U.)
Die Schritte zur Gründung Ihres eingetragenen Einzelunternehmens
Lesedauer: 3 Minuten
Wenn Sie sich dafür interessieren Ihr Einzelunternehmen im Firmenbuch eintragen zu lassen finden Sie folgend alle wichtigen Informationen zur Eintragung und Gründung in Tirol.
Was ist ein eingetragenes Einzelunternehmen?
Das eingetragene Einzelunternehmen ist ein Einzelunternehmen, das sich entweder freiwillig im Firmenbuch eintragen lässt oder aufgrund der Erreichung der Rechnungslegungspflicht dazu gesetzlich verpflichtet ist.
Standortabklärungen
Bei üblicherweise nicht in Wohnungen/Wohnhäusern ausgeübten Tätigkeiten (z.B. Handel, Handwerke, Gastgewerbe) brauchen Sie für den gewählten Betriebsstandort eine Flächenwidmung und Baubewilligung. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Gemeinde oder Stadt.
In vielen Fällen ist für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit auch noch eine Betriebsanlagengenehmigung erforderlich. Nur wenn von einer Betriebsanlage keine Gefahren oder Belästigungen für deren Betreiber, den Kunden oder Nachbarn und deren Eigentum ausgehen können (z.B. bei reinem Bürobetrieb), ist die Betriebsanlage nicht genehmigungspflichtig. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Magistrat der Stadt oder die Bezirkshauptmannschaft Ihres Betriebsstandortes.
Kontaktdaten
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| Bezirkshauptmannschaft Innsbruck
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| Bezirkshauptmannschaft Imst | Bezirkshauptmannschaft Landeck
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| Bezirkshauptmannschaft Schwaz |
| Bezirkshauptmannschaft Kufstein
| Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel |
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Firmenname und Firmenbuch
"Firma" ist der in das Firmenbuch eingetragene Name eines Unternehmens. Die Kennzeichnungskraft einer Firma zielt auf Individualisierung bzw. das Identifizieren eines Unternehmens ab. Der eingetragene „e.U.“ kann zwischen einer Namen-, Sach- oder Fantasiebezeichnung als Firma wählen und unter diesem Firmennamen nach außen auftreten. Der Firmenname muss auf allen Geschäftspapieren, Website Impressum etc. angegeben werden wie ebenso der Name der Einzelunternehmer:in (wenn nicht mit Firmennamen ident).
Nähere Informationen bezüglich der Unterscheidung zwischen Firmennamen und Geschäftsbezeichnung finden Sie hier.
Firmenbucheintragung
Wenn der Firmenname abgeklärt ist, kann der Antrag auf Eintragung ins Firmenbuch gestellt werden. Hinweis: Unternehmen mit Firmensitz in Tirol können eine kostenlose Überprüfung des Firmenwortlautes bei der Wirtschaftskammer Tirol mit dem Formular zur Begutachtung eines Firmenwortlauts vornehmen.
Für die Eintragung ins Firmenbuch sind folgende Schritte erforderlich:
1. NeuFöG-Antrag für Neugründer und Übernehmer (Neugründungsförderungsgesetz)
- Nehmen Sie Kontakt mit unserem Gründerservice auf, dieser klärt mit Ihnen die Voraussetzungen für die Förderung und stellt Ihnen den NeuFöG-Antrag aus.
2. Antrag auf Eintragung ins Firmenbuch & Musterzeichnung
- Hier finden Sie die entsprechende Vorlage für den Antrag auf Eintragung ins Firmenbuch & die Musterzeichnung. Die Unterschriften darauf müssen durch einen Notar oder ein Gericht (Bezirksgericht oder Landesgericht) beglaubigt werden. Hinweis: Bei Online Eintragung ist keine Beglaubigung erforderlich.
3. Beantragung der Eintragung ins Firmenbuch
a. beim Landesgericht Innsbruck
- Reichen Sie alle oben genannten Unterlagen beim zuständigen Landesgericht ein:
- Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck
- Telefon: +43 5 76014 342
b. Online
Die Online-Firmenbucheintragung erfolgt mit „ID Austria“ (vormals Handysignatur) über „Justiz online“ unter Formulare & Ersteingaben à Firmenbuch & Grundbuch). Die bereits vorausgefüllte Musterzeichnung (siehe Punkt 2.) muss unterschrieben hochgeladen werden, eine Beglaubigung ist nicht erforderlich. Auch muss der unterschriebene NeuFöG Antrag (siehe Punkt 1.) hochgeladen werden.
Nach ca. zwei Wochen erhalten Sie eine Bestätigung über die Firmenbucheintragung samt Firmenbuchnummer. Diese wäre erforderlich für eine anschließende Gewerbeanmeldung.
Bei der Eintragung eines bestehenden Gewerbes in das Firmenbuch werden die relevanten Informationen automatisch an die zuständige Gewerbebehörde weitergeleitet.
Unterstützung & Beratung
Das Gründerservice der Wirtschaftskammer Tirol bietet umfassende Unterstützung für Gründerinnen und Gründer. Nutzen Sie unsere kostenlosen Beratungsangebote und Veranstaltungen, um sich optimal auf Ihre Selbstständigkeit vorzubereiten.
Wir unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit!