Kostenrückerstattung beschlossen
Für fachliche Weiterbildungsmaßnahmen können Mitgliedsbetriebe eine Rückerstattung von bis zu 1.000 Euro pro Kalenderjahr erhalten.
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Die Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe bei der fachlichen Weiterbildung und hat eine Kurskostenrückerstattung beschlossen.
Die Eckpunkte der Förderung
• Rückerstattung von 50 % der Nettokurskosten
• Maximal 1.000 Euro pro Mitgliedsbetrieb und Kalenderjahr
• Gesamtfördervolumen: 30.000 Euro pro Jahr
• Vergabe nach dem Prinzip „first come, first served“
• Gültig für Kurskosten im Jahr 2026
Für weitere Informationen wenden Sie sie bitte direkt an die Fachgruppe.