Veranstaltung zur neuen Ökodesignverordnung
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WK Tirol informiert über Auswirkungen der Ökodesign-Verordnung auf das Unternehmen

Nachbericht zur Veranstaltung „Die neue Ökodesign-Verordnung als weitreichende Vorgabe zur nachhaltigen Kreislaufwirtschaft"

Lesedauer: 1 Minute

06.12.2024

Zum Thema Ökodesignverordnung (ESPR englisch „Ecodesign for Sustainable Products Regulation“), fand kürzlich in der Tiroler Wirtschaftskammer eine Veranstaltung mit der Expertin Vanessa Riepl statt. Die Geschäftsführerin
von unfold consulting (www.unfold-consulting.eu) und Nachhaltigkeitsberaterin gab einen Überblick und informierte über Grundlegendes zur Ökodesignverordnung und zur Ökobilanzierung

Was versteht man unter ESPR?

Die ESPR ist eine zentrale Initiative im Rahmen des Europäischen Green Deals zur Förderung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und als Rahmenverordnung konzipiert. Sie legt keine spezifischen Ökodesign-Anforderungen für Produkte fest, sondern überträgt der Europäischen Kommission die Befugnis, diese durch delegierte Rechtsakte zu erlassen. Einige Ausnahmen, wie das Verbot der Vernichtung bestimmter unverkaufter Verbraucherprodukte, sind jedoch direkt
in der ESPR festgelegt.

Neue Anwendungsbereiche

Die Teilnehmer:innen erfuhren beispielsweise, dass der Anwendungsbereich der ESPR über den bisherigen Ansatz der Ökodesign-Richtlinie hinausgeht und nun auch Produkte wie Textilien, Schuhe, Möbel, Matratzen und Verpackungen sowie Bauteile und Zwischenprodukte wie Eisen, Stahl und Aluminium umfasst. Nur wenige Produktkategorien, wie Lebens- und Futtermittel, Arzneimittel, lebende Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen, sind ausgeschlossen.

Die ESPR schafft somit den Rahmen für neue Informationsanforderungen für Produkte, einschließlich der Einführung eines digitalen Produktpasses (DPP). Dieser soll Verbraucher:innen und Unternehmen dabei helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und die Transparenz in Bezug auf die Umweltauswirkungen von Produkten während ihres Lebenszyklus zu verbessern.

Veranstaltung zur neuen Ökodesignverordnung
© WK Tirol Freuten sich über viele interessierte Teilnehmer:innen an der Veranstaltung zur Ökodesignverordnung (v. l.): Clemens Braun, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht und Umwelt, WK Tirol, Vanessa Riepl, unfold consulting, und Désirée Stofner, Sparte Industrie, WK Tirol.

Mit weiteren Detailregelungen und konkrete Umsetzungsschritten ist im Frühsommer 2025 zu rechnen. Die Wirtschaftskammer Tirol wird darüber wieder vorzeitig informieren.



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