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Frontale Aufnahme einer Person mit lockigem, dunklem Haar, die an einem Tisch in einer Küche sitzt und auf einen aufgeklappten Laptop blickt. Im Hintergrund sind ein Herd und weitere Küchenutensilien
© Vadim Pastuh | stock.adobe.com

Rücktrittsrecht von Online-Geschäften

Ein Rücktrittsrecht bei "Fernabsatzgeschäften" besteht für Konsumenten, nicht aber bei Geschäften zwischen Unternehmen

Lesedauer: 1 Minute

25.09.2025

Sie haben einen Online-Shop oder verkaufen Ihre Waren über das Telefon ohne direkten Kundenkontakt? Aufgrund einer EU-Richtlinie der EU besteht ein Rücktrittsrecht für Konsumenten bei diesen sogenannten „Fernabsatzgeschäften“.

Catharina Jahn, Expertin für Wirtschaftsrecht in der WK Tirol, spricht einige Punkte an, die sie dabei vor allem beachten sollten:

Achtung

Für Geschäfte zwischen Unternehmen gilt diese EU-Richtlinie nicht. Es gibt daher kein derartiges gesetzliches Rücktrittsrecht für Unternehmen.

  • Die Rücktrittsfrist für Verbraucher beträgt 14 Kalendertage. Innerhalb dieser Frist ist für den Verbraucher ein Rücktritt ohne Grund und weitgehend ohne Kosten möglich.
  • Als Unternehmer müssen Sie den Verbraucher vorab über sein Rücktrittsrecht schriftlich oder in Ihrem Online-Shop vor seiner Bestellung informieren.
  • Der Unternehmer hat den Verbraucher unmittelbar bevor dieser seine Bestellung tätigt, nochmals klar, insbesondere auf wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung und den Gesamtpreis, einschließlich Steuern etc., hinzuweisen.
  • Der „Bestell-Button“ sollte im Webshop unmittelbar unterhalb dieser Informationen stehen und gut leserlich mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung (z. B. „kostenpflichtig bestellen“ oder „kaufen“) beschriftet sein.


Wir haben für Sie umfassende Informationen und sehr hilfreiche Muster zu diesem Thema erstellt.

Wir Mitarbeiter der Wirtschaftskammer Tirol beraten Sie sehr gerne zu diesem Thema.

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