Gastronomie, Fachverband
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in der Gastronomie
Auswirkungen der Packaging and Packaging Waste Regulation(PPWR) auf gastronomische Betriebe
Lesedauer: 1 Minute
07.08.2026
Die Verordnung schafft den Rechtsrahmen, Verpackungsabfällen innerhalb der EU zu reduzieren, die Recyclingquoten zu erhöhen und die Wiederverwendung zu stärken. Die informationen geben einen Überblick, Welche Maßnahmen für Gastronomiebetriebe wichtig sind und was zu beachten ist.
Für die Gastronomie relevante Maßnahmen sind:
Ab dem 12. August 2026:
- Betriebe, die ihren Konsument:innen die Möglichkeit der Wiederbefüllung bereits jetzt freiwillig anbieten, haben über
- die Art der Behältnisse;
- die Hygienenormen für die Wiederbefüllung und
- die Verantwortung der Konsument:innen in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung
Die Informationen sind gut sichtbar in den Räumlichkeiten anzubringen oder den Konsument:innen auf andere Weise zur Verfügung zu stellen.
→ Weitere Informationen für Gastronomiebetriebe mit Wiederbefüllungsstationen
→ Muster-Aushang für Gastronomiebetriebe mit Wiederbefüllungsstationen
Ab dem 12.Februar 2027:
- im Take-Away-Bereich muss Konsument:innen die Möglichkeit der Mitnahme und Befüllung eigener Behältnisse angeboten werden
Ab dem 12.Februar 2028:
- im Take-Away-Bereich muss Konsument:innen eine wiederverwendbare Verpackung zur Befüllung und Mitnahme angeboten werden (KMU ausgenommen)
Ab 2030:
- Das Anbieten von Einzelportionen für zB Saucen, Würzmittel, Kaffeesahne, Zucker etc für den Vor-Ort-Verzehr in Plastikverpackungen ist untersagt (Take-Away-Bereich ist ausgenommen)
- Lebensmittel und Getränke, die in Räumlichkeiten des Gastgewerbes befüllt und konsumiert werden, dürfen nicht in Kunststoffverpackungen angeboten werden (KMU ausgenommen)
Die Wiederverwendungsquote soll im Take-Away-Bereich bis 2030 bei 10 % liegen.