EU 2026–2029: Arbeitskräftemangel
Teil des Positions- und Strategiepapiers für Transport und Verkehr
Lesedauer: 7 Minuten
6. Verkehrsträgerübergreifende Maßnahmen im Sozial- und Arbeitsrecht
I. Hintergrund & Allgemeine Anmerkungen
Angesichts der demografischen Veränderungen und des zunehmenden Fachkräftemangels ist es unerlässlich, attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen, um qualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen und zu halten. Dies betrifft auch ältere Arbeitnehmer:innen, die nach dem Eintritt in den Ruhestand weiterhin am Arbeitsmarkt aktiv bleiben möchten, sowie die Anpassung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die finanzielle Belastung der Arbeitnehmer:innen reduzieren und Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit schaffen. Dies umfasst die Erhöhung der Steuerfreiheit von Überstunden und die Anhebung der Freibetragsgrenze für Mitarbeiterrabatte.
II. Konkrete Vorschläge
Erhöhung der Steuerfreiheit von Überstunden von 15 (10) auf 30 Stunden
Wir fordern steuerbegünstige Überstunden gem. § 68 Abs. 2 EstG von derzeit 15 (für 2027 bloß 10 Überstunden) auf generell 30 Stunden pro Monat zu erhöhen. Aufgrund des Lenker:innenmangels ist die Leistung von Überstunden häufig unumgänglich. Der Lenker:innenmangel führt jedoch dazu, dass dem Wunsch des Fahrpersonals, Überstunden durch Zeitausgleich abzugelten, nicht immer entsprochen werden kann. Oft können die Unternehmen die geleisteten Überstunden nur ausbezahlen. Dies sollte allerdings für die Mitarbeiter steuerlich attraktiver gestaltet werden, damit mehr „Netto vom Brutto“ bleibt. Jedenfalls soll die gem. § 124b Z 440 lit c EStG für 2026 bestehende Regelung, wonach 15 Überstunden steuerbegünstigt sind, generell unbegrenzt über den 31.12.2026 verlängert werden
Anhebung der Freibetragsgrenze für Mitarbeiterrabatt
§ 3 Abs 1 Z 21 EStG 1988 sieht einen Freibetrag bzw. eine Freigrenze für Mitarbeiterrabatte vor. Rabatte im Ausmaß von maximal 20% bleiben steuerfrei. Wird diese Freigrenze überschritten, bleiben Rabatte insoweit steuerfrei, als sie den Freibetrag von jährlich € 1.000 nicht übersteigen. Diese Freibetragsgrenze von € 1.000 ist zumindest seit dem Jahr 2016 nicht mehr erhöht worden. Im Lichte der Teuerung und Preiserhöhungen der letzten Jahre ist diese Grenze von € 1.000 aus unserer Sicht mittlerweile deutlich zu niedrig angesetzt. Wir fordern daher eine spürbare Erhöhung des Freibetrages für Mitarbeiterrabatte.
7. LKW-Lenker:innenmangel beheben und Mindestalter für Busfahrer:innen senken
I. Hintergrund & allgemeine Anmerkungen
In den letzten Jahren zeichnet sich europaweit ein stärker werdender Mangel an Arbeitskräften im Mobilitätssektor ab. Laut den Ergebnissen einer Erhebung der IRU fehlen europaweit rund 425.000 Lenker:innen, im Jahr 2028 werden laut einer IRU-Prognose bereits rund 745.000 Lenker:innen fehlen. Die Altersstruktur der bestehenden Lenker:innen (mit vielen bevorstehenden Pensionierungen) in Österreich weist ebenfalls in diese Richtung. Auch in Österreich wird in Zukunft aufgrund der Altersstruktur der Fahrer:innenmangel immer akuter. Deshalb ist es wichtig schon jetzt Maßnahmen zu setzen, um entsprechend Nachwuchsfahrer:innen anzuwerben und die freiwillige „Arbeit im Ruhestand“ zu attraktiveren.
Während der nationale Gesetzgeber bei einigen Berufen im Mobilitätssektor schon mit der Aufnahme in die Mangelberufsliste reagiert hat, sieht sich die Straßentransportbranche nach wie vor mit einem gravierenden Lenker:innenmangel konfrontiert, der die Versorgungssicherheit in Österreich massiv gefährdet. Aktuell liegen Kraftfahrer im österreichischen Ranking der Berufe mit den größten Rekrutierungs- und Besetzungsschwierigkeiten laut ibw (Österreichisches Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft) auf Platz 4. Ausgebildeten Fachkräften wird durch die Mangelberufsliste ein einfacherer Arbeitsmarktzugang ermöglicht. Die Liste für 2024 beinhaltet eine Rekordzahl von 110 bundesweiten und 48 regionalen Berufen, LKW-Lenker:innen fehlen jedoch.
[1] ibw-summary-arbeits-und-fachkraeftebedarf-mangel-in-oesterreich-2023.pdf
II. Konkrete Vorschläge
LKW-Lenker:innen auf Mangelberufsliste und Anerkennung von Fahrerqualifizierungs-nachweis
Angesichts des Mangels an qualifizierten Arbeitskräften im Transportsektor, insbesondere bei LKW-Lenker:innen, sowie der bedeutenden Rolle, die dieser Sektor für die Wirtschaft und die Versorgungssicherheit in Österreich spielt, fordern wir dringend, dass LKW-Lenker:innen in die Mangelberufsliste aufgenommen werden. Diese Aufnahme soll einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt für ausgebildete Fachkräfte in diesem Bereich ermöglichen und zur Deckung des Bedarfs an qualifizierten Lenker:innen beitragen.
Für die benötigte Stellenandrangziffer werden bis dato nur jene offenen Stellen gezählt, die eine abgeschlossene Berufsausbildung im Sinne eines Lehrabschlusses voraussetzen. Der Lehrberuf des Berufskraftfahrers wird in Österreich jedoch kaum angenommen. Weil er auch nicht Voraussetzung für die Ausübung des Berufs ist, wird in der Praxis bei Stellenausschreibungen keine abgeschlossene Berufsausbildung (Lehrabschluss) verlangt.
Allerdings benötigen LKW-Fahrer:innen zusätzlich zur Führerscheinprüfung eine spezielle Ausbildung in Form des „Fahrerqualifizierungsnachweises“ gemäß der Grund- und Weiterbildungsverordnung (C95). Diese Ausbildung ist als äquivalent zu einer Berufsausbildung aufgrund eines Lehrabschlusses anzusehen, da diese Ausbildung sämtliche für die Ausübung des Fahrerberufs einschlägigen Spezialkenntnisse vermittelt. Daher ist es dringend nötig, den Fahrerqualifizierungsnachweis (C95) als einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung gemäß § 12a AuslBG anzuerkennen. Es bedarf der Einbeziehung von „speziellen Kenntnissen oder Fertigkeiten“ als Qualifikationsnachweis für Mangelberufe gemäß § 12 a Z 1 AuslBG sowie in den Katalog der Zulassungskriterien für Fachkräfte in Mangelberufen gemäß § 12 a AuslBG (Anlage B) (Ergänzung im Gesetz).
Saisonkontingente
Für die rasche und unbürokratische Beschäftigungsaufnahme ausländischer Arbeitskräfte in der Güterbeförderungsbranche sollten Saisonkontingente geschaffen werden.
Übernahme der Ausbildungskosten
Um das Berufsbild attraktiver zu gestalten, sollten die Ausbildungskosten staatlich übernommen werden. Durch die Schaffung von „Fahrerakademien“ bzw. Zugang zur Fahrerqualifizierung (Grundqualifikationsprüfung) durch eine Reduktion der Kosten und Verkürzung der Wartezeiten könnte das Berufsbild zusätzlich attraktiviert werden.
Ausdehnung von L17 auf C-Führerschein
Die EU-Führerschein-Richtlinie (dieser Punkt wird auch in unserem EU-Positionspapier in Punkt 4 behandelt) sollte einfach umgesetzt und Handlungsspielräume, wie die Möglichkeit des Lkw-Scheins ab 17 Jahren (C17) und die Streichung der Automatikbeschränkung (Code 78) genutzt werden.
Verbesserung der Sozialinfrastruktur für Lenker:innen auf Österreichs Straßen
Unser Anliegen ist, dass auf der Straße, dem Arbeitsplatz unserer Mitarbeiter, ein Arbeiten zu menschenwürdigen Arbeitsbedingungen möglich ist. Dazu gehören leistbare Mahlzeiten, Zugang zu Sanitäranlagen, ausreichend Parkplätze mit hohen Sicherheitsstandards sowie Einkaufsmöglichkeiten zu supermarktüblichen Preisen. Die Finanzierung dafür solle aus den Mauteinnahmen der ASFINAG erfolgen.
Praxisnahe Gestaltung und Vereinfachung der Grundqualifikation und Weiterbildung
Eine Erleichterung für Berufseinsteiger:innen/Umsteiger:innen wäre die Schaffung der Möglichkeit, auch ohne Grundqualifizierung bzw. Weiterbildung (nur auf Grundlage des entsprechenden Führerscheins) den Kraftfahrberuf ein Jahr lang auszuüben und die Grundqualifikationsprüfung bzw. Weiterbildung innerhalb dieses Jahres nachzuholen. Weitere Maßnahmen wären:
- Übernahme der Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen durch den Bund. Finanziert werden könnte dies aus den Einnahmen für externe Kosten der Maut.
- Der Multiple Choice Test der theoretischen Grundqualifikationsprüfung soll auch in der Fahrschule absolviert werden können (gemeinsam mit der theoretischen Führerscheinprüfung).
- Bundeseinheitlicher Fragenkatalog der Multiple Choice Prüfung; Prüfung in Form einer Computerprüfung (siehe Punkt 25.Digitalisierung).
- Verkürzung der Anmeldefrist zur Prüfung von aktuell drei Wochen auf 14 Tage.
- Mindestens ein Prüfungstermin pro Monat pro Bundesland (statt wie bisher mindestens vier pro Jahr).
- Senkung der Gebühren für die Grundqualifikationsprüfung.
Mindestalter bei Buslenker:innen
Um den Lenker:innenmangels im (öffentlichen) Personenverkehr zu bekämpfen, sollte Österreich die in der neuen EU-Führerscheinrichtlinie vorgesehene Möglichkeit nutzen, das Mindestalter für gewerbliche Buslenker:innen (D95 und DE 95) an das für Lkw-Lenker:innen geltende Alter von 18 Jahren (siehe Punkt 15) anzugleichen.
8. Arbeitskräftemangel bei bahnspezifischen Berufen
I. Hintergrund & allgemeine Bemerkungen
Im Schienengüter- und -Personenverkehr besteht derzeit ein großer Personalbedarf. Neben Lokführer:innen, Betriebs- und Instandhaltungsfachkräften werden auch akademische Fachkräfte sowie Ingenieur:innen gesucht. Das Vorhaben, Verkehre auf die Schiene zu verlagern, sollte durch öffentliche Unterstützungsmaßnahmen für Ausbildungen in der Eisenbahnbranche attraktiviert werden.
II. Konkrete Vorschläge
Ausbildungskosten
Übernahme der Ausbildungskosten durch die öffentliche Hand: Der wachsende Personalbedarf sollte durch öffentliche Unterstützungsmaßnahmen für die Ausbildung gedeckt werden.
Mindestalter von Triebfahrzeugführer:innen
Absenkung und Harmonisierung des Mindestalters von Triebfahrzeugführer:innen im nationalen Recht im Sinne der EU-Richtlinie 2007/59/EG (20./18. Lebensjahr), um einerseits dem Fahrermangel zu begegnen und andererseits Lehrlingen sinnvolle Karrierepfade und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung nach Abschluss ihrer Lehrausbildung als Lokführer:innen oder Straßenbahnfahrer:innen zu geben (beschäftigungspolitische und frauenfördernde Maßnahme). Es geht um eine Harmonisierung der Altersbestimmungen in den jeweiligen Rechtsvorschriften (TF-VO, StrabVO und EisbG).
9. Arbeitskräftemangel bei nautischem Personal
I. Hintergrund & allgemeine Anmerkungen
Auch die Schifffahrtsbranche leidet unter dem Mangel an Personal. Um auch in Zukunft wirtschaftlich erfolgreich zu sein, bedarf es einer Attraktivierung der Ausbildung in der Schifffahrtsbranche. Es muss in die Ausbildung junger Menschen einschließlich einer attraktiveren Darstellung des Schifferberufes sowie in die Modernisierung der Schiffsflotte investiert werden.
II. Konkrete Vorschläge
Anerkennung des WIFI als Ausbildungsstätte für Berufsqualifikation
Das WIFI muss als Ausbildungsstätte für die Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt anerkannt werden, um Quereinsteigern einen einfachen und raschen Zugang für die Anerkennung bzw. Erlangung der Befähigungsnachweise für Schiffsführer und sonstige Besatzungsmitglieder geboten werden.