EU 2026–2029: Infrastruktur und Kombinierter Verkehr
Teil des Positions- und Strategiepapiers für Transport und Verkehr
Lesedauer: 4 Minuten
11. TEN-V Ausbau und Koordinierung von Baumaßnahmen im Kernnetz
Rechtsakt / Stand Gesetzgebungsprozess: Verordnung (EU) 2024/1679 über Leitlinien der Union für den Aufbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1153 und (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013.
I. Allgemeine Anmerkungen
Wir halten eine zeitnahe Fertigstellung des TEN-V-Netzes und der notwendigen Zugangswege zu den TEN-V-Achsen durch die Mitgliedstaaten für wesentlich. Die für Österreich direkt relevanten Korridore im TEN-Kernnetz (2030) und erweiterten Kernnetz (2040) sind:
- Baltisch/Ostsee - Adriatische Korridor (Südstrecke- inkl. Nordbahn)
- Skandinavisch - Mediterrane Korridor (Brennerkorridor)
- Rhein - Donau Korridor (Weststrecke inkl. Ostbahn)
- Orient - Ostmediterrane Korridor (Nordbahn und Ostbahn)
- Alpen - Westbalkan Korridor (Tauern und Pyhrn-Schober Achse)
Bei Infrastrukturmaßnahmen – insbesondere in den genannten Güterverkehrskorridoren - sind Verfahrensverzögerungen durch Mitgliedstaaten hintanzuhalten.
Vor dem Hintergrund der Bemühungen auf europäischer Ebene den intermodalen Güterverkehr und insbesondere den kombinierten Verkehr mit Anreizen zu fördern, um den Anteil der Güterbeförderung auf der Schiene zu erhöhen, muss ein möglichst reibungsloses Funktionieren der wichtigen Güterverkehrskorridore im Kernnetz und erweiterten Kernnetz gewährleistet sein. Lange Ausfälle und Störungen im Schienennetz konterkarieren diese Zielsetzung.
Für notwendige Sanierungsvorhaben in den wichtigen Güterverkehrskorridoren sind in der Projektierung, im Ausschreibungs- und Vergabeverfahren (Baulosdimension, Zuschlagskriterium – Zeit, usw.) und der Baudurchführung alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine beschleunigte Abwicklung sicherzustellen. So soll es etwa im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen im wichtigen Korridorabschnitt Nürnberg – Regensburg und Obertraubling – Passau ab 2026 zu einer mehrmonatigen (9 Monate) Schließung kommen, ohne dass ausreichende Kapazitäten auf Ausweichruten zur Verfügung stehen. Dies würde für den Wirtschaftsstandort Österreich schwerwiegende Nachteile mit sich bringen.
II. Konkrete Vorschläge
Konsultations- und Überwachungsmechanismus
Schaffung eines Konsultations- und Überwachungsmechanismus bei Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten im hochrangigen Schienennetz zur Vermeidung langer Bauzeiten und Schienennetz-Ausfällen. Vorausschauendes und steuerndes Kapazitätsmanagement auf Ausweichrouten sowie Monitoring der Mehrkosten auf EU-Ebene. Um dieser Aufgabenstellung nachkommen zu können, sollten die Mitgliedsstaaten verpflichtend Mehrjahres-Pläne bekanntgeben müssen, die die Bau- und Sanierungsmaßnahmen bei sichergestelltem Finanzierungsrahmen definieren.
Zulaufstrecken zum Brenner-Basistunnel
Besonders wichtig ist ein zügiger Ausbau der Zulaufstrecken zum Brenner-Basistunnel, denn ohne ausreichende Verbindungen mit Zulaufstrecken auf deutschem und italienischem Gebiet können die Kapazitäten des Tunnels nicht genutzt werden.
12. Kombinierter Verkehr
Rechtsakt / Stand Gesetzgebungsprozess: „Richtlinie über den kombinierten Güterverkehr”, Vorschlag zur Änderung der Verordnung 2020/1056 und der Richtlinie 92/106/EEC - KOM (2023) 702, im Arbeitsprogramm der Kommission für 2026 ist der Vorschlag zur Zurückziehung vorgesehen; eine formelle Entscheidung steht noch aus, Verfahrensnummer: 2023/0396/COD
I. Allgemeine Anmerkungen
Die Bundessparte für Transport und Verkehr sieht in der Stärkung des Kombinierten Verkehrs eine ihrer obersten Prioritäten. Für die Erreichung der auf EU–Ebene gesetzten ambitionierten Klimaziele im Verkehrssektor ist der Ausbau und die Optimierung des Kombinierten Verkehrs essenziell.
Weiters möchten wir die nachfolgenden Ansätze zur Förderung des Kombinierten Verkehrs hervorheben:
- Die Rahmenbedingungen für den Kombinierten Verkehr sind grundsätzlich so zu gestalten, dass sie bei den Akteuren, nämlich der verladenden Wirtschaft wie auch der Verkehrswirtschaft, Zuspruch finden, verkehrsträgerübergreifend Transporte durchzuführen. Wichtig ist dabei die trimodale Verknüpfung von Straße, Schiene und Wasserstraße im Sinne der Komodalität.
- Terminalausbau für den Güterumschlag ist voranzutreiben und nachhaltig finanziell zu fördern. Dringend erforderlich ist in diesem Zusammenhang die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.
- Finanzielle Förderungen durch die Mitgliedstaaten sind deutlich zu erhöhen, insbesondere in den Bereichen Ausbau und Neuansiedelung von Terminals und Anschlussbahnen, Investitionen in Transportgeräte wie kranbare Sattelauflieger, Containerprämien, Investitionen in innovative Systeme und Technologien, etc. Auf EU-Ebene sind die Rahmenbedingungen für den Entfall bzw. die unbefristete Senkung des Infrastrukturbenützungsentgelts zu schaffen.
- Bahnverbindungen zu Seehäfen in Nord- und insbesondere Südeuropa sind auszubauen. Von EU-Seite ist darauf zu achten, dass die Mitgliedstaaten das TEN-Netz den Plänen entsprechend auch tatsächlich ausbauen. So kommt es beispielsweise bei den Zulaufstrecken zum Brennerbasistunnel in den Nachländern Österreichs zu Verzögerungen, wodurch die volle Nutzung der Kapazität des Tunnels verzögert wird.
- Die Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene erfordert den Ausbau der Bahninfrastruktur und die Förderung von intermodalen Terminals und Anschlussbahnen in Verbindung mit einer Innovations- und Automatisierungsoffensive. Bestehende Nadelöhre sind durch vierspurigen Ausbau zu beseitigen. Bei Infrastrukturmaßnahmen von gesamteuropäischer Bedeutung sind Verfahrensverzögerungen durch Mitgliedstaaten hintanzuhalten.
- Konkret bedarf es des verstärkten Einsatzes von Innovationen wie der Digitalisierung der Bestellvorgänge und Betriebsabwicklung und des Abbaus von Betriebshemmnissen bei Grenzübertritten.
- Jährliche technische Überprüfung von Anhängern unabhängig vom Land der Zulassung des Anhängers unionsweit durchführbar machen, dies wäre für den kombinierten Verkehr förderlich, da insbesondere Aufleger dadurch flexibler und effizienter auf anderen Transportmitteln (Bahn und Schiff) befördert werden können, ohne dass sie zwischendurch länger als notwendig aus dem Transportgeschehen abgezogen werden müssen.
- Inhaltliche Abstimmung der in Überarbeitung befindlichen EU-Richtlinie 92/106/EWG über den Kombinierten Verkehr mit der zu ändernden EU-Richtlinie 96/53/EG zur Änderung der Maße und Gewichte im Straßenverkehr.