Einheitliche Kriterien für die Verleihung des KT-Gütesiegels
Informationen zu Voraussetzungen und Kosten
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Kriterienkatalog – KT-Gütesiegel
1. Grundvoraussetzungen
Für die Verleihung des KT-Gütesiegels müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- aufrechte Gewerbeberechtigung für das Kleintransportgewerbe
- Entrichtung der Grundumlage
- Eintragung der für die gewerbsmäßige Güterbeförderung erforderlichen Verwendungsbestimmung gemäß den jeweils geltenden zulassungs- und kraftfahrrechtlichen Vorgaben (z. B. Verwendungsbestimmung 20 „zur gewerbsmäßigen Beförderung“)
- eindeutige fahrzeugbezogene Kennzeichnung entsprechend den jeweils geltenden landesrechtlichen oder sonst einschlägigen Vorschriften, sofern eine solche vorgesehen ist (z. B. Vormerkkennzeichen für gewerblich eingesetzte Fahrzeuge)
- aktueller Unternehmenseintrag im Unternehmensverzeichnis der Wirtschaftskammerorganisation
- Nachweis der Gewerbeberechtigung (z. B. GISA-Auszug) ist auf Verlangen vorzulegen
2. Einsatz von Mietfahrzeugen
Beim Einsatz von Mietfahrzeugen gelten folgende Voraussetzungen:
- Eintragung der für Mietfahrzeuge im gewerblichen Einsatz erforderlichen Verwendungsbestimmung gemäß den jeweils geltenden zulassungs- und kraftfahrrechtlichen Vorgaben (z. B. Verwendungsbestimmung 22 „zur Verwendung für die gewerbsmäßige Vermietung ohne Beistellung eines Lenkers bestimmt“)
- Mitführverpflichtung eines Mietvertrages gemäß § 6 Abs. 4 Güterbeförderungsgesetz
- gegebenenfalls gesonderte Kennzeichnung von Miet- oder Ersatzfahrzeugen entsprechend den jeweils geltenden landesrechtlichen oder sonst einschlägigen Vorschriften (z. B. eigene Kennzeichnung für Miet- oder Ersatzfahrzeuge)
3. Fahrzeuganforderungen
- gültige § 57a KFG-Überprüfung
- Fahrzeuge dürfen keine auffälligen Karosserieschäden aufweisen
- ordnungsgemäßer technischer Zustand
- aufrechte Transportversicherung
- Mindest-Emissionsstandard Euro V oder ein gleichwertiger bzw. besserer Standard; alternativ schadstofffreie Fahrzeuge
4. Ausbildungs- und Qualifikationssystem
4.1 Grundsatz
Die Verleihung des KT-Gütesiegels setzt grundsätzlich die Teilnahme an einem Schulungssystem voraus.
Das Fahrsicherheitstraining (inkl. Ladegutsicherung) ist verpflichtend zu absolvieren. Der Theoriekurs ist verpflichtend, sofern keine Ausnahme gemäß Punkt 4.4 vorliegt.
Das KT-Gütesiegel kann nur vergeben werden, wenn die vorgesehenen Schulungen zu 100 % besucht wurden.
4.2 Theoriekurs (insgesamt 14 Stunden)
Webinar 1 – 3 Stunden
- rechtliche Grundlagen des Gewerbes
- Pflichten eines Kleintransporteurs
- Grundlagen der Buchhaltung und Kassabuchführung
- Versicherungsgrundlagen
Webinar 2 – 3 Stunden
- Vertragsgrundlagen
- Auftraggeber- und Subfrächterverträge
- europäische Transportregelungen
- digitale Identität
- seriöser Unternehmensauftritt
Präsenzteil – 8 Stunden
- Fahrzeugkosten und Kalkulation
- Preisgestaltung
- praktische Buchhaltung
- Haftungsfragen
- Anwendung der rechtlichen Grundlagen anhand von Praxisbeispielen
4.3 Fahrsicherheitstraining (verpflichtend, 8 Stunden)
- Fahrtechniktraining
- Ladegutsicherung
Das Fahrsicherheitstraining ist verpflichtend zu absolvieren.
4.4 Ausnahmen vom Theoriekurs
Der Theoriekurs entfällt für:
- Unternehmen mit erfolgreich abgelegter Konzessionsprüfung im Güterbeförderungsgewerbe
- Unternehmen mit mehr als drei Jahren nachgewiesener Tätigkeit im Gewerbe
Das Fahrsicherheitstraining bleibt verpflichtend.
4.5 Weitere Voraussetzungen
- ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens Niveau B1 oder gleichwertig) (bei deutscher Muttersprache kein Nachweis erforderlich; ansonsten geeignete Überprüfung möglich)
- Vertretung ist möglich: Teilnahme durch eine leitende Person aus dem Unternehmen (z. B. Geschäftsführung, Prokura, Fuhrparkleitung)
- die Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt des Kursbesuchs erfüllt sein
- Kurskosten sind vor Beginn des Theoriekurses zu entrichten
5. Qualitätssicherung
- Ausschluss vom Gütesiegel bei mehr als drei schwerwiegenden Beschwerden innerhalb von fünf Jahren
- nachvollziehbare und dokumentierte Entscheidungsgrundlage
6. Gütesiegel-System
- einheitliches Gütesiegel in Grün
- das Gütesiegel wird ohne jährliche Neuausstellung vergeben; maßgeblich ist das fortlaufende Vorliegen der Voraussetzungen
- Verwendung am Fahrzeug und in der Unternehmensdarstellung nach den festgelegten Vorgaben zulässig
- pro Fahrzeug dürfen maximal drei Aufkleber angebracht werden
- Darstellung im Unternehmensverzeichnis der Wirtschaftskammerorganisation möglich
Entzug des Gütesiegels bei:
- Gewerbeabmeldung oder Ruhendmeldung
- Eigentümerwechsel (auch wirtschaftlicher Eigentümer)
- Insolvenz (Konkurs)
- Wegfall der Voraussetzungen
- Fahrzeugverkauf an nicht berechtigte Betriebe (Logo ist zu entfernen)
- wiederholten schwerwiegenden bzw. gravierenden Beschwerden
7. Übergangsregelung
- bestehende Gütesiegelunternehmen bleiben unberührt
- neue Kriterien gelten für Neuanträge
- freiwillige Umstellung bestehender Unternehmen ist möglich
Kosten:
Die Kurskosten erfahren Sie auf Anfrage in der jeweiligen Fachgruppe des Bundeslandes.