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Weißer Transporter Rückansicht beim Fahren durch urbanes Gebiet, Umgebung in Bewegungsunschärfe
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Güterbeförderungsgewerbe, Fachverband

Einheitliche Kriterien für die Verleihung des KT-Gütesiegels

Informationen zu Voraussetzungen und Kosten

Lesedauer: 3 Minuten

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16.07.2026
Beim KT-Gütesiegel handelt es sich um ein gemeinsames und bundesweit einheitliches Gütesiegel für Kleintransporteure. Ziel ist es, die Qualitätsstandards des Kleintransportgewerbes in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen und es den Unternehmen zu ermöglichen sich als verlässliche Partner zu positionieren. Bundesweit einheitliche Kriterien schaffen mehr Transparenz und eine bessere Vergleichbarkeit.

Kriterienkatalog – KT-Gütesiegel

1. Grundvoraussetzungen

Für die Verleihung des KT-Gütesiegels müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • aufrechte Gewerbeberechtigung für das Kleintransportgewerbe
  • Entrichtung der Grundumlage
  • Eintragung der für die gewerbsmäßige Güterbeförderung erforderlichen Verwendungsbestimmung gemäß den jeweils geltenden zulassungs- und kraftfahrrechtlichen Vorgaben (z. B. Verwendungsbestimmung 20 „zur gewerbsmäßigen Beförderung“)
  • eindeutige fahrzeugbezogene Kennzeichnung entsprechend den jeweils geltenden landesrechtlichen oder sonst einschlägigen Vorschriften, sofern eine solche vorgesehen ist (z. B. Vormerkkennzeichen für gewerblich eingesetzte Fahrzeuge)
  • aktueller Unternehmenseintrag im Unternehmensverzeichnis der Wirtschaftskammerorganisation
  • Nachweis der Gewerbeberechtigung (z. B. GISA-Auszug) ist auf Verlangen vorzulegen

2. Einsatz von Mietfahrzeugen

Beim Einsatz von Mietfahrzeugen gelten folgende Voraussetzungen:

  • Eintragung der für Mietfahrzeuge im gewerblichen Einsatz erforderlichen Verwendungsbestimmung gemäß den jeweils geltenden zulassungs- und kraftfahrrechtlichen Vorgaben (z. B. Verwendungsbestimmung 22 „zur Verwendung für die gewerbsmäßige Vermietung ohne Beistellung eines Lenkers bestimmt“)
  • Mitführverpflichtung eines Mietvertrages gemäß § 6 Abs. 4 Güterbeförderungsgesetz
  • gegebenenfalls gesonderte Kennzeichnung von Miet- oder Ersatzfahrzeugen entsprechend den jeweils geltenden landesrechtlichen oder sonst einschlägigen Vorschriften (z. B. eigene Kennzeichnung für Miet- oder Ersatzfahrzeuge)

3. Fahrzeuganforderungen

  • gültige § 57a KFG-Überprüfung
  • Fahrzeuge dürfen keine auffälligen Karosserieschäden aufweisen
  • ordnungsgemäßer technischer Zustand
  • aufrechte Transportversicherung
  • Mindest-Emissionsstandard Euro V oder ein gleichwertiger bzw. besserer Standard; alternativ schadstofffreie Fahrzeuge

4. Ausbildungs- und Qualifikationssystem

4.1 Grundsatz

Die Verleihung des KT-Gütesiegels setzt grundsätzlich die Teilnahme an einem Schulungssystem voraus.

Das Fahrsicherheitstraining (inkl. Ladegutsicherung) ist verpflichtend zu absolvieren. Der Theoriekurs ist verpflichtend, sofern keine Ausnahme gemäß Punkt 4.4 vorliegt.

Das KT-Gütesiegel kann nur vergeben werden, wenn die vorgesehenen Schulungen zu 100 % besucht wurden.

4.2 Theoriekurs (insgesamt 14 Stunden)

Webinar 1 – 3 Stunden

  • rechtliche Grundlagen des Gewerbes
  • Pflichten eines Kleintransporteurs
  • Grundlagen der Buchhaltung und Kassabuchführung
  • Versicherungsgrundlagen

Webinar 2 – 3 Stunden

  • Vertragsgrundlagen
  • Auftraggeber- und Subfrächterverträge
  • europäische Transportregelungen
  • digitale Identität
  • seriöser Unternehmensauftritt

Präsenzteil – 8 Stunden

  • Fahrzeugkosten und Kalkulation
  • Preisgestaltung
  • praktische Buchhaltung
  • Haftungsfragen
  • Anwendung der rechtlichen Grundlagen anhand von Praxisbeispielen

4.3 Fahrsicherheitstraining (verpflichtend, 8 Stunden)

  • Fahrtechniktraining
  • Ladegutsicherung

Das Fahrsicherheitstraining ist verpflichtend zu absolvieren.

4.4 Ausnahmen vom Theoriekurs

Der Theoriekurs entfällt für:

  • Unternehmen mit erfolgreich abgelegter Konzessionsprüfung im Güterbeförderungsgewerbe
  • Unternehmen mit mehr als drei Jahren nachgewiesener Tätigkeit im Gewerbe

Das Fahrsicherheitstraining bleibt verpflichtend.

4.5 Weitere Voraussetzungen

  • ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens Niveau B1 oder gleichwertig) (bei deutscher Muttersprache kein Nachweis erforderlich; ansonsten geeignete Überprüfung möglich)
  • Vertretung ist möglich: Teilnahme durch eine leitende Person aus dem Unternehmen (z. B. Geschäftsführung, Prokura, Fuhrparkleitung)
  • die Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt des Kursbesuchs erfüllt sein
  • Kurskosten sind vor Beginn des Theoriekurses zu entrichten

5. Qualitätssicherung

  • Ausschluss vom Gütesiegel bei mehr als drei schwerwiegenden Beschwerden innerhalb von fünf Jahren
  • nachvollziehbare und dokumentierte Entscheidungsgrundlage

6. Gütesiegel-System

  • einheitliches Gütesiegel in Grün
  • das Gütesiegel wird ohne jährliche Neuausstellung vergeben; maßgeblich ist das fortlaufende Vorliegen der Voraussetzungen
  • Verwendung am Fahrzeug und in der Unternehmensdarstellung nach den festgelegten Vorgaben zulässig
  • pro Fahrzeug dürfen maximal drei Aufkleber angebracht werden
  • Darstellung im Unternehmensverzeichnis der Wirtschaftskammerorganisation möglich

Entzug des Gütesiegels bei:

  • Gewerbeabmeldung oder Ruhendmeldung
  • Eigentümerwechsel (auch wirtschaftlicher Eigentümer)
  • Insolvenz (Konkurs)
  • Wegfall der Voraussetzungen
  • Fahrzeugverkauf an nicht berechtigte Betriebe (Logo ist zu entfernen)
  • wiederholten schwerwiegenden bzw. gravierenden Beschwerden

7. Übergangsregelung

  • bestehende Gütesiegelunternehmen bleiben unberührt
  • neue Kriterien gelten für Neuanträge
  • freiwillige Umstellung bestehender Unternehmen ist möglich

Kosten:

Die Kurskosten erfahren Sie auf Anfrage in der jeweiligen Fachgruppe des Bundeslandes.

Hinweis
Informationen über Förderung der Kurskosten erhalten Sie in Ihrer Fachgruppe (zB in Wien und Niederösterreich werden 50% der Kosten durch die Fachgruppe übernommen).


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