Novelle AEV Oberflächenbehandlung sowie AEV Druck-Foto
Nationale Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen
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Bei der Novellierung der beiden Abwasseremissionsverordnungen werden die BVT-Schlussfolgerungen national umgesetzt. Bei den BVT-Schlussfolgerungen handelt es sich um Beschlüsse der Europäischen Kommission zur besten verfügbaren Technik.
Außerdem wurde im Sinne einer einheitlichen Gestaltung der Abwasseremissionsverordnungen in beiden Verordnungen der Begriff „Anhang“ durch „Anlage“ ersetzt. Zudem wurde in beiden Verordnungen die Nummerierung der Abwasserparameter entfernt. Die Verordnung (BGBl. II Nr. 68/2026) betrifft Betriebe, die metallische Oberflächen behandeln sowie Betriebe, die grafische oder fotografische Prozesse durchführen.
Grundsätzlich tritt die Verordnung mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Das ist der 27. März 2026. Für rechtmäßig bestehende Einleitungen gibt es abweichende Übergangsfristen.
Weiterführende Informationen
- BGBl- II Nr. 68/2026 Änderung der AEV Oberflächenbehandlung sowie der AEV Druck-Foto
- AEV Oberflächenbehandlung
- AEV Druck–Foto
- Wasserrechtsgesetz – WRG 1959
- Industrieemissionen-Richtlinie 2010/75/EU
- Übersicht über die BVT-Schlussfolgerungen und BVT-Merkblätter im EDM
- Infos zum Thema Grenzwerte bei Wasser und Luft auf den Seiten der WKO
- Übersicht über die Abwasseremissionsverordnungen auf den Seiten der WKO
- Infos zum Thema Wasser und Emissionsbegrenzung auf den Seiten des BMLUK