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Das JOBBIKE

Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern und emissionsfreien Krafträdern an Arbeitnehmer – Lohnreduktion und geldwerter Vorteil

Lesedauer: 1 Minute

14.05.2025

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern ein (Elektro-)Fahrrad oder ein Kraftrad mit CO₂-Emissionswert null zur privaten Nutzung überlassen, ohne dass dafür ein steuerpflichtiger Sachbezug anzusetzen ist. Die Nutzung kann über eine Gehalts- oder Lohnreduktion abgegolten werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Fahrzeug wird vom Arbeitgeber gekauft oder geleast.
  • Das bisherige Entgelt des Arbeitnehmers liegt über dem kollektivvertraglichen Mindestlohn.
  • Eine schriftliche Vereinbarung über die (befristete oder unbefristete) Reduktion des Bruttobezugs wird abgeschlossen.
  • Das verbleibende Bruttoentgelt entspricht zumindest dem kollektivvertraglichen Mindestlohn und gilt weiterhin als Beitragsgrundlage in der Sozialversicherung.

Wichtiger Hinweis:
Eine Gehaltsreduktion kann sich auf sonstige Entgeltbestandteile wie Sonderzahlungen, Urlaubs- und Krankenentgelt oder Überstundenvergütungen auswirken. Sollen diese weiterhin auf Basis des ursprünglichen Entgelts berechnet werden, ist dies nur durch eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung möglich. In diesem Fall bleibt für diese Ansprüche das ungekürzte Entgelt beitragsrechtlich maßgeblich.

Übereignung oder verbilligter Erwerb

Wird das Fahrrad oder Kraftrad dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt überlassen, ist ein geldwerter Vorteil in Höhe der Differenz zwischen dem tatsächlichen Kaufpreis und dem um marktübliche Rabatte verminderten Endpreis anzusetzen.

Für Fahrräder und E-Bikes kann eine betriebsübliche Nutzungsdauer von fünf Jahren angenommen werden. Im Rahmen einer vereinfachten Bewertung kann statt des geminderten Endpreises auch der steuerliche Buchwert herangezogen werden – abzüglich eines pauschalen Abschlags von 20 %. Wird der Buchwert aus den Netto-Anschaffungskosten berechnet, sind zur Ermittlung des üblichen Endpreises 20 % Umsatzsteuer hinzuzurechnen

Sollten sie in Ihrem Unternehmen eine derartige Aktion planen, dann können sie sich gerne bei uns melden und noch weitere Informationen und Tipps einholen.

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